Volksabstimmung – schon ab 16?

In der morgigen Sitzung des Bundesrates in Berlin wird Hamburg für die Einführung eines EU-einheitlichen Mindestalters von 16 Jahren bei der Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative stimmen. Damit wird auch dem kürzlich vom Senat beschlossen Europapolitischem Jugendkonzept für Hamburg Rechnung getragen. Auf die in Hamburg im Sommer anstehende Volksabstimmung zur Schulreform hat diese Initiative keine Auswirkungen – hier muss man 18 sein; die meisten direkt Betroffenen dürfen nicht abstimmen.

Andreas Waldowsky, Europapolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte zu der Bundesrats-Initiative: „Jugendpartizipation in Europa ist uns ein ernsthaftes Anliegen. Es ist nur konsequent, jetzt auch für ein einheitliches Mindestalter von 16 Jahren bei der Europäischen Bürgerinitiative zu stimmen. Jugendliche sollen stärker an den europäischen Debatten beteiligt werden. Was würde da besser passen, als Jugendlichen auch die Teilhabe an Bürgerinitiativen zu ermöglichen?“

Im Europapolitischen Jugendkonzept für Hamburg (Drs.19/5244) heißt es, dass „junge Menschen motiviert werden [sollen], ihre Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aktiv wahrzunehmen“. Hierzu „müssen sie frühzeitig mit Partizipationsmöglichkeiten vertraut gemacht werden. Ihre Teilnahme am politischen Geschehen muss aktiv unterstützt werden“.

Hintergrund: Mit dem Vertrag von Lissabon wird nach Artikel 11 Absatz 4 EUV erstmals ein direktdemokratisches Element auf EU-Ebene, die Europäische Bürgerinitiative (EBI) eingeführt, die eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der EU ermöglicht. Die EU-Kommission hat mit dem Grünbuch ein Konsultationsverfahren eingeleitet, auf dessen Grundlage sie anschließend einen Verordnungsvorschlag zu den Fragen der praktischen Umsetzung der EBI wie Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten, Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat, Fristen und ähnliches erlassen will.

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