Verstößt Hort-Reform gegen Gesetz?

Mit seiner familienfeindlichen Kita-Politik setzt sich Sozialsenator Wersich über bundesrechtliche Vorhaben hinweg, meint SPD-Kita-Expertin Carola Veit und verweist auf das Sozialgesetzbuch: Danach sei der Staat verpflichtet, bei Bedarf Hortplätze auch für 12- bis 14jährige anzubieten. Die aber will der schwarzgrüne Senat in Hamburg gerade beseitigen.

Von den geplanten Beitragserhöhungen und vom Abbau von Rechtsansprüchen bei der Kinderbetreuung wären aus Sicht von Carola Veit weit mehr Eltern betroffen als CDU und GAL bislang öffentlich zugeben. Die Koalitionsfraktionen hätten „offenbar jeden Bezug zur Wirklichkeit verloren“, sagte Veit.

Darüber hinaus gäbe es Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Veit forderte Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) auf, die Senatsdrucksache über die Anhebung der Kita-Gebühren zurückzuziehen. Die Politik von CDU und GAL bezeichnete sie als familienfeindlich. „Was Schwarz-Grün im Kita-Bereich vorhat, schadet der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist Politik von gestern“, sagte Veit.

Sie kritisierte die Behauptung von Sozialsenator und GAL, dass die Begrenzung des Rechtsanspruches auf die Betreuung von Schulkindern – bisher gemäß Kinderbetreuungsgesetz bis 14 Jahre und künftig bis zum Abschluss der sechsten Klasse (etwa 12 Jahre) – nur eine sehr geringe Zahl von Kindern betreffe. Von dieser Begrenzung seien – laut Senatsdrucksache – „im Jahr 2010 voraussichtlich rund 600 Betreuungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betroffen“.

Veit: „Hier geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und man fragt sich, ab welcher Fallzahl dieser Senat sich für Eltern interessiert.“ Darüber hinaus gebe es auch für Hortkinder einen Anspruch auf Betreuung bei pädagogischem Bedarf.

Veit äußerte in diesem Zusammenhang auch Zweifel an der bundesrechtlichen Zulässigkeit von Wersichs Vorhaben, Hortplätze nur noch bis 12 anzubieten. So heiße es im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (§ 24): „Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten“. Kind sei laut dem SGB VIII (§ 7), wer noch nicht 14 Jahre alt ist. – „Wenn der Senator nun das Angebot komplett streicht, ist das nicht im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts. 600 Eltern, die ihre 12- bis 14jährigen Kinder jetzt in Hort-Betreuung haben, sind der Beleg dafür, dass es in Hamburg selbstverständlich einen Bedarf für Hortplätze bis 14 gibt“, so Veit.

Von den geplanten Beitragserhöhungen fallen gemäß Senatsdrucksache bei 3.900 Kindern für die Eltern Mehrbelastungen von über 30 Prozent an. Bei den Eltern mit behinderten Kindern beginnen die Erhöhungen – auch nach Aussage der BSG, laut Senatsdrucksache – bei „Eltern mit niedrigem Einkommen“. Insgesamt sind allein hier 1800 behinderte Kinder bzw. ihre Eltern betroffen. Veit sprach angesichts der Beitragserhöhungen für behinderte Kinder von bis zu über 1400 Prozent bei der reinen Betreuung von einem „Vertrauensbruch“ durch den Senat.

Veit erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die so genannte Kann-Kinder-Regelung des Senats. Bis zu 2000 ‚Kann-Kinder‘ jährlich profitieren in ihrem letzten Jahr vor der Einschulung nicht von der Beitragsfreiheit in den Kitas und bei der Tagespflege – anders als in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein zahlen ihre Eltern. Auch hier hätten, so Veit, CDU und GAL die Öffentlichkeit Glauben machen wollen, dass diese Regelung kaum Kinder und Eltern betreffe.

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