Verloren gegangener Schüler

photocaseSCHULE.jpegWie damals bei der kleinen Jessica! Die Bürgerschaftsabgeordnete Sabine Boeddinghaus reagiert entsetzt auf die aktuelle Medienberichterstattung, nach der ein 14-Jähriger Junge aus Hamburg ein halbes Jahr nicht zur Schule gegangen sein soll, ohne dass eine Reaktion der zuständigen Behörden erfolgte.

Dazu erklärt Boeddinghaus: “ Bestätigt sich die Berichterstattung, handelt es sich um einen handfesten Skandal. Ich habe gehofft, dass nach dem Tod der kleinen Jessica die Zeiten in Hamburg endgültig vorbei sind, in denen Schüler verloren gehen.“

Mit einer Kleinen Anfrage an den Senat will Boeddinghaus nun den Sachverhalt aufklären. Vor allem will sie herausfinden, warum der Jugendliche ein halbes Jahr nicht zur Schule gegangen ist und wer dafür die Verantwortung trägt.

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (SPD)

Betr.: Halbes Jahr kein Schulbesuch trotz Schulpflicht

1. Trifft es zu, dass ein Jugendlicher trotz bestehender Schulpflicht ein halbes Jahr nicht zur Schule gegangen ist?

Wenn ja:

2. Aus welchen Gründen ist der Jugendliche ein halbes Jahr trotzt bestehender Schulpflicht nicht zur Schule gegangen?

3. Wann hat die Behörde für Bildung davon erfahren, dass der Jugendliche nicht zur Schule gegangen ist?

4. Welche Maßnahmen hat Behörde für Bildung wann ergriffen, damit der Jugendliche wieder zur Schule geht?

5. Wann hat das zuständige Jugendamt davon erfahren, dass der Jugendliche nicht zur Schule gegangen ist?

6. Welches ist das zuständige Jugendamt?

7. Wurde Rebus eingeschaltet?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen hat Rebus zu welchem Zeitpunkt ergriffen?
b. Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Maßnahmen hat das zuständige Jugendamt wann ergriffen, damit der Jugendliche wieder zur Schule gegangen ist?

9. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des sozialen Dienstes den Jugendlichen in der Wohnung des Vaters gesucht haben?
a. Wenn ja, haben sie den Jugendlichen dort aufgefunden?
b. In welcher Verfassung war der Jugendliche?
c. Wenn nein, mit welchen Maßnahmen wird weiter nach dem Jugendlichen gesucht?

10. Wie wird sichergestellt, dass der Jugendliche zukünftig regelmäßig zur Schule geht?

11. Trifft es zu, dass der Jugendliche schon vorher unregelmäßig zur Schule gegangen ist?
a. Wenn ja, aus welchen Gründen?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden von wem ergriffen, damit ein regelmäßiger Schulbesuch wieder stattfindet?

12. Trifft es zu, dass das Familiengericht einen Vormund eingesetzt hat?
a. Wenn ja, aus welchen Grund?

13. Welche Regularien gelten bei einer Neuanmeldung eines Schülers auf einer Schule?

14. Trifft es zu, dass die Anmeldung an der neuen Schule nicht möglich war, weil die Vollmacht der Mutter nicht ausreichend bzw. formal nicht korrekt war?

15. Welche Maßnahmen wurden von welcher Stelle ergriffen, damit eine ausreichende Vollmacht eingeholt wurde?

16. Welche Regularien gelten bei einer Abmeldung eines Schülers von einer Schule?

17. Auf welcher Schule war der Jugendliche vorher?

18. Auf welche Schule sollte er angemeldet werden?

19. Liegt bei einem nicht erfolgten Schulbesuch von einem halben Jahr
a. eine Verletzung der Schulpflicht,
b. eine Verletzung des Rechts auf schulische Bildung und
c. eine Gefährdung des Wohl des Jugendlichen vor?

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