Verlässliche Betreuung an Primarschulen

Eine verlässliche Ganztags- und Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Primarschulen soll aufgebaut werden, haben Schulsenatorin Christa Goetsch und Sozialsenator Wersich heute angekündigt. Sie stellten den Bericht einer Arbeitsgruppe ihrer beiden Behörden vor, die einen Vorschlag für die Realisierung dieses Vorhabens erarbeitet hat. Ausgehend von den heute vorgestellten Eckpunkten wird das Vorhaben von beiden Behörden gemeinsam mit den Schulen und den Trägern der Kinderbetreuung konkretisiert werden.

Christa Goetsch: „Die Idee ist es, für jedes Schulkind mit seinem Eintritt in die Primarschule die Betreuung verlässlich zu regeln. Mit dem Bericht der Arbeitsgruppe haben wir nun eine solide Grundlage für die weitere Arbeit.“

Folgende Eckpunkte sieht der Bericht der Arbeitsgruppe vor:

Ziel ist es, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr eine kostenfreie Betreuung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, die von ihren Eltern verbindlich dafür angemeldet werden. Die bisherige Hortbetreuung soll in die Angebote der Schulen integriert werden. Zusätzliche Betreuungszeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr sowie in den Ferien können gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Der Start soll zum Schuljahresbeginn 2011/12 erfolgen.

Es wird dann drei Arten von Primarschulen geben:

o die gebundene Ganztagsprimarschule,

o die offene Ganztagsprimarschule und

o die verlässliche Halbtagsprimarschule.

Die gebundene Ganztagsprimarschule bietet im Rahmen der Stundentafel verlässlich und verpflichtend Unterricht von 08:00 bis 16:00 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler an. An der offenen Ganztagsprimarschule wird bis 13:00/13:30 Uhr unterrichtet. Die Inanspruchnahme der kostenfreien Betreuungszeiten an der offenen Ganztagsprimarschule von 13:00/13:30 bis 16:00 Uhr ist grundsätzlich freiwillig, einmal angemeldete Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Betreuung wird grundsätzlich an allen Ganztagsprimarschulen fünf Tage in der Woche angeboten. Die Gruppengrößen für die Betreuung entsprechen den Klassengrößen in der Primarschule.

Offene Ganztagsprimarschulen und gebundene Ganztagsprimarschulen bilden zusammen mit Jugendhilfeträgern einen Verbund, in dem Unterricht, Erziehung und Betreuung ganzheitlich und verlässlich aufeinander abgestimmt werden. Die Betreuung sollte von den Jugendhilfeträgern übernommen werden, die bisher die Hortbetreuung sichergestellt haben. Die Betreuung soll vor allem in Räumen auf Schulgrundstücken angeboten und ausgebaut werden. Alle Räumlichkeiten werden so weit wie möglich multifunktional ausgestattet.

Im Unterschied zu den Ganztagsprimarschulen bietet die verlässliche Halbtagsprimarschule Unterricht von 08:00 bis 13:00/13:30 Uhr ohne anschließende Betreuung an. Die Kinder werden in diesem Fall im Hort einer benachbarten Primarschule betreut.

Die Mittagsverpflegung wird bei Inanspruchnahme von den Familien bezahlt. Förderberechtigte Familien erhalten unverändert auf Antrag einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung.

Für die Übernahme der neu konzipierten Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger wird mit deren Verbänden ein Landesrahmenvertrag „Betreuung an Ganztagsprimarschulen“ vereinbart. Dieser Vertrag soll ausreichend Spielraum für individuelle, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Vereinbarungen zur pädagogischen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und Primarschule bieten.

Angebote außerschulischer Anbieter wie z. B. Sportvereine oder Jugendmusikschule sollen in die Betreuungsangebote eingebunden werden.

Bei allen zukünftigen Planungen werden die Gebäude und Ausstattungen von Schulen und Jugendhilfeträgern, die auf einem Gelände liegen oder sich in unmittelbarer Nähe befinden, gemeinsam berücksichtigt. Neu- und Erweiterungsbauten an Schulen bzw. auf Schulgelände werden vorrangig im Rahmen des Konjunkturprogramms realisiert.

Für den Ausbau der Zusammenarbeit von Schule und Hortbereichen in Kitas stehen im Rahmen des Konjunkturprogramms 35 Millionen Euro zur Verfügung.

Dass die zuständigen GAL-Abgeordneten die Vorlage ihrer Senatorin begrüßten, sei pflichtschuldigst vermerkt – zunächst Christiane Blömeke: „Mit den Plänen für die verlässliche Betreuung an der Primarschule wird für alle Eltern und Kinder ein Angebot aus einem Guss geschaffen. Vor allem Kinder, die bislang keinen Anspruch auf einen Hortplatz hatten, werden davon profitieren. Das Eckpunktepapier ist eine gute Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des neuen Betreuungsangebotes. …“

Und Michael Gwosdz, schulpolitischer Sprecher, der GAL-Bürgerschaftsfraktion ergänzte: „Eine gezielte frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für ein gutes Bildungsniveau aller Kinder. Die Eckpunkte bringen die pädagogische Arbeit in Kitas und Vorschule, in Hort sowie Schule zusammen. Sie schaffen die organisatorische Grundlage, Betreuung und Bildung als Einheit zu verwirklichen.“

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