Vergabe-Mindestlohn in Schleswig-Holstein

Der DGB Nord verlangt eine Klarstellung des Ministerpräsidenten und aller Koalitionsparteien in Schleswig-Holstein zur Einhaltung des Mindestlohns bei öffentlichen Vergaben in Höhe von derzeit 9,99 Euro. Zuvor hatte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) erklärt: „Wir haben einen bundesrechtlichen Mindestlohn, wir haben einen Landesmindestlohn, und wir haben einen vergaberechtlichen Mindestlohn. Diese Koalition, der ich angehöre, ist angetreten, zwei davon wieder wegzunehmen.“

„Der Wirtschaftsminister hat mit seiner unklugen Äußerung nicht nur seine Koalitionspartner und Behördenmitarbeiter irritiert, sondern vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land. Auch sie erwarten verlässliche Rahmenbedingungen und faire Bezahlung. Schleswig-Holstein ist das Land mit den niedrigsten Löhnen im Westen – gerade hier darf es keine Signale für eine Rückkehr zum Lohndumping geben. Am Vergaberecht und an den Dokumentationspflichten der Arbeitgeber sollte niemand herumfummeln“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Eine Wiederbelebung neoliberaler Wirtschaftspolitik in Land und Bund sei schädlich für die Volkswirtschaft: „Falls es da Differenzen in der Landesregierung geben sollte, muss der Ministerpräsident ein normenverdeutlichendes Gespräch mit seinem Minister führen. Der tariftreue Vergabemindestlohn ist keine milde Gabe und auch nicht „kalkulatorisch“, wie die FDP meint, sondern gültiges Landesrecht und Bestandteil des Koalitionsvertrages: Keine Arbeitnehmerin, kein Arbeitnehmer soll weniger Lohn und Gehalt bekommen als die Beschäftigten in der untersten Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes – hier muss das Land Vorbild sein. Der Mindestlohn wird sogar immer wieder erhöht und an die niedrigste Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes angepasst werden. Wenn das nicht klar ist, sollte Herr Ministerpräsident Günther es dem FDP-Vertreter in der Landesregierung zeitnah verdeutlichen.“

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