Verbraucherzentrale verklagt Allianz

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG beim Landgericht Stuttgart wegen ihrer Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragfreistellung und zum Stornoabzug eingereicht. Die Vertragsbedingungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale für die Kunden des Lebensversicherers nachteilig, intransparent und daher unwirksam.

Die Klage wurde am 3. März eingereicht. Eine Entscheidung erwartet die Verbraucherzentrale noch in diesem Jahr.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich bereits in mehreren Urteilen vom Mai 2001 und Oktober 2005 mit ähnlichen Klauseln befasst und sie als unwirksam erachtet. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte mit deutlichen Worten Verbesserungen angemahnt (Beschluss vom 15. Februar 2006, 1 BvR 131/96). In Entscheidungen vom November 2009 und Januar 2010 hatte das Landgericht Hamburg den Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg gegen vier Versicherer (Deutscher Ring, Generali, Hamburg-Mannheimer, Signal Iduna) stattgegeben.

Der Schaden, den die Kunden der Lebensversicherer durch die hohen Abschlusskosten, die nachteilige Art der Verrechnung mit den Prämien und die erhobenen Stornokosten erleiden, ist nach Schätzungen der Verbraucherzentrale immens und geht in die Milliarden.

Mit der jetzt eingereichten Klage will die Verbraucherzentrale die Strategie des Aussitzens der Versicherer durchkreuzen. Die nämlich vermeiden für sie nachteilige höchstrichterliche Entscheidungen, indem sie nach jahrelangen Prozessen die Forderungen begleichen, zuletzt geschehen im Februar 2010. „Wir werden jetzt nach und nach alle großen Versicherungsunternehmen verklagen“, kündigt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg an. „Die Ausrede ‚betrifft uns nicht’ oder ‚es gibt kein BGH-Urteil’ zieht dann nicht mehr“, so Castelló.

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