ver.di fordert schnelles Handeln für die Kinder der Stadt

Heute, am 17.01.2019, hat Prof. Dr. Schrapper den Abschlussbericht der von der Bürgerschaft beauftragten Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ vorgestellt. Nach einer 2-jährigen Beratung der Kommission umfasst dieser Bericht 639 Seiten und 70 Empfehlungen. ver.di Hamburg begrüßt, dass es mit der Arbeit der Enquete Kommission gelungen ist, einen neuen Blickwinkel zu erschließen:

Weg von dem Fokus auf eine vermeintliche individuelle Schuld der Beschäftigten, weg vom alleinigen Einhalten von Regeln und von mehr Kontrolle sowohl der Fachkräfte, als auch der Familien. Stattdessen ermöglicht der Bericht einen ganzheitlicheren Blick auf die Gelingens-Bedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er geht auch der Frage nach, welche Arbeitsbedingungen die Beschäftigten brauchen, um diese Aufgaben umsetzen zu können. Die im Bericht erwogenen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen angesichts wachsender Armut müssen nun neu von allen beteiligten politischen Verantwortlichen entsprechend konsequent aufgenommen werden.

ver.di sieht dadurch die gewerkschaftlich vorgetragenen Forderungen nach einer besseren Ausstattung (Personal, Räume, sonstige nötige Mittel) und einer deutlich besseren Bezahlung durch den Abschlussbericht bestätigt. Insbesondere begrüßt ver.di Hamburg, dass die differenzierte Sicht auf die unterschiedlichen Arbeitsumstände und die damit einhergehenden Funktionen, z.B. im ASD, im Pflegekinderwesen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und bei Klärung gerichtlicher Anliegen, neu justiert werden sollen.

Peter Meyer, Mitglied der Fachgruppe Sozial-, Kinder-, und Jugendhilfe ver.di Hamburg, sagt dazu: „Sehr bedeutsam war die Begleitung der Arbeit der Enquete-Kommission von den Kolleg*innen um z.B. die Beteiligung der Beschäftigten und Adressat*innen durchzusetzen. Es bestätigt uns als gewerkschaftlich Aktive, dass diese Perspektiven in der Vergangenheit von den politisch Verantwortlichen nicht ernst genug genommen wurden. Dies muss sich nun ändern und zukünftig die demokratische Beteiligung an der gesetzlich vorgeschriebenen (§80 SGB VII) Jugendhilfeplanung neue Bedeutung bekommen.“

Lea Degener, Gewerkschaftssekretärin des Fachbereichs Bund, Länder und Gemeinden, ver.di Hamburg erklärt: „Für eine nachhaltige Perspektive darf die Kinder-, und Jugendhilfe nicht allein auf eine Gefahrenprävention zum Ausgleich einer mangelnden sozialen Infrastruktur reduziert werden. Kinder und Eltern haben einen Anspruch auf förderliche Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes, gelingendes Aufwachsen.Armut, wie der Bericht bestätigt, ist die größte Kindeswohlgefährdung. Wenn die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, dann muss es hierbei auch um die materielle Ausgestaltung gehen, damit es nicht nur bei formalen Rechte bleiben.“

Ver.di wird sich gemeinsam mit den Kolleg*innen mit den einzelnen Empfehlungen auseinandersetzen und eigene Forderungen neu in die Debatte einbringen. Die Resolution vom   April 2018 ist dabei die Grundlage zukünftiger Gestaltung (.https://bund-laender-hamburg.verdi.de/++co++c1f22470-bfda-11e8-9e90-525400423e78).

Sieglinde Frieß, Fachbereichsleiterin Bund, Länder und Gemeinden, ver.di Hamburg, zusammenfassend: „Der Bericht ist eine gute Ausgangslage für die weitere Arbeit. Jetzt heißt es, dass sofort gehandelt werden muss. Wir erwarten die zügige Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen und wir erwarten eine offensive Armutsbekämpfungspolitik. Die Mittel dafür sind im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg vorhanden. Das Wohl der Kinder muss im Vordergrund stehen und darf nicht fiskalischen Argumenten geopfert werden!“ 

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