ver.di fordert Änderungen des Insolvenzrechts

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), hat heute Mittag in Berlin einen Forderungskatalog ehemaliger Schlecker-Beschäftigter zur Forderung des Insolvenzrechts entgegengenommen.

Eine Delegation überreichte im Büro der Ministerin das auf dem DGB-Bundeskongress beschlossene Maßnahmenbündel mit der Bitte, sich für dessen Umsetzung in der Großen Koalition einzusetzen.

An der Übergabe nahmen die Gesamtbetriebsratsvorsitzende von Schlecker, Christel Hofmann, Stefanie Nutzenberger vom ver.di-Bundesvorstand, die Münchner Rechtsanwältin Elke Lill, die im Insolvenzverfahren den Gesamtbetriebsrat vertreten hatte, Martin Schwarz, Wirtschafts- und Sozialpfarrer des kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der evangelischen Kirche Württemberg aus Ulm, und die baden-württembergische ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier teil.

Die Forderungen, mit denen Lehren aus der Schlecker-Insolvenz gezogen werden sollen, wurden auf Tagungen der evangelischen Akademie in Bad Boll und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Stuttgart von den Akteuren der Arbeitnehmerseite in der Schlecker-Insolvenz entwickelt. Ziel ist es bei künftigen ähnlich gelagerten Insolvenzen früher eingreifen zu können und mehr Zeit zu haben, um die Chancen für den Erhalt eines möglichst großen Teils des Unternehmens und damit für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze deutlich zu erhöhen. Dies ist aus Sicht der Arbeitnehmervertreter durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen möglich, die Zuständigkeiten in verschiedenen Bundesministerien berühren.

„Es ist gut, dass Ministerin Andrea Nahles aufgenommen hat, was die Insolvenz von Schlecker und vor allem die negativen Auswirkungen des geltenden Insolvenzrechtes für die ehemaligen Beschäftigten bei Schlecker bedeuten. Ich hoffe, dass andere Beschäftigte im Handel, die von Insolvenzen betroffen sind, so etwas künftig nicht erleben müssen. In diesem Sinne ist es wichtig, dass eine Veränderung des Insolvenzrechts die Menschen und damit die Arbeitsplätze in den Mittelpunkt des Handelns stellt“, sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für den Handel.

Die übergebenen Forderungen, wie sie der DGB-Bundeskongress in diesem Jahr beschlossen hat:

• Eingetragene Kaufleute (e.K.) werden verpflichtet, ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen offenzulegen und Kontrollorgane zu installieren.
• Insolvenzverschleppung wird auch bei eingetragenen Kaufleuten zum Straftatbestand.
• Bei filialisierten Unternehmen und bei eingetragenen Kaufleuten muss es in der Insolvenz verlängerte Fristen geben.
• Eine verlängerte Zahlung von Insolvenzgeld muss unbürokratisch möglich sein.
• Die Kosten und Gebühren des Insolvenzverfahrens müssen gekappt werden. Der Prozentsatz, den der Insolvenzverwalter von der Masse erhält, muss reduziert werden.
• Es muss einen gesetzlichen Anspruch zur Finanzierung von Transfergesellschaften geben. Die Voraussetzungen sind festzulegen.

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