Unerlaubte Telefonwerbung? Mit mir nicht!

Seit letztem Sommer gibt es das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“. Aber es hilft nicht viel, sagt die Verbraucherzentrale.

Nach dem Gesetz sind Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung und die Unterdrückung von Rufnummern verboten. Wer es trotzdem tut, muss mit hohen Geldbußen rechnen, die von der Bundesnetzagentur verhängt werden.

Trotz des neuen Gesetzes reißen die Beschwerden über nervende bzw. unerlaubte Anrufe, die Werbung für Gewinnspiele und Zeitschriftenabonnements machen, nicht ab. Dies musste die Verbraucherzentrale Hamburg feststellen, die seit März die Beschwerden von Hamburger Verbrauchern gesammelt und ausgewertet hat. Am häufigsten sind ältere Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Versuch betroffen, ihnen die Teilnahme an Gewinnspielen aufzudrängen und Verträge über Zeitschriften unterzuschieben.

Bundesweit haben sich in den vergangenen 3 Monaten über 40000 Verbraucherinnen und Verbraucher über belästigende Anrufe bei den Verbraucherzentralen beschwert, davon über 1000 in Hamburg. Die Umfrage in Hamburg hat ergeben, dass 2/3 der Betroffenen über 65 Jahre alt sind. Die meisten Anrufe hatten das Ziel, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Gewinnspiele aufzudrängen. Auch weiterhin wird bei den Anrufen häufig noch die Rufnummer unterdrückt.

Für die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung nicht bewährt. „Kein Vertrag darf ohne schriftliche Bestätigung wirksam sein. Zudem sollte die Verbandsklagebefugnis der Verbraucherzentralen gestärkt werden. Durch strengere Regeln bei der Vergabe von Mehrwertdienstnummern könnten schon im Vorfeld Anrufe, in denen Verbraucher am Telefon aufgefordert werden, eine kostenpflichtige Nummer anzurufen, unterbunden werden“, fordert Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Die Auswertungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass das neue Gesetz in der Praxis noch verbesserungswürdig ist“, so Verbraucherschutzsenator Dietrich Wersich. „Wir wollen uns daher für Nachbesserungen einsetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass künftig am Telefon abgeschlossene Verträge nur wirksam werden, wenn sie anschließend von den Verbrauchern schriftlich bestätigt werden. So würden Verbraucher wirksam vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden.“

Durch die Verbraucherzentrale Hamburg können Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, abgemahnt werden. Es bringt also etwas, sich gegen unerlaubte Werbeanrufe zu wehren. Dazu gibt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) den Formularblock „Unerlaubte Telefonwerbung? Mit mir nicht!“ heraus, der Tipps zum Umgang mit unerlaubter Telefonwerbung gibt und gleichzeitig die Möglichkeit für notwendige Notizen während des Anrufs bietet. Der kostenlose Block kann beim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz der BSG per Mail unter kundenschutz@bsg.hamburg.de oder unter Telefon 42837-2160 bestellt werden.

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