U-Untersuchungen sollen verbindlicher werden

Jahrelang hat die CDU sich geweigert, ernsthafte Schritte in Richtung Verbindlichkeit der sogenannten „U-Untersuchungen“ einzuleiten (zuletzt siehe hier). Anträge und Vorstöße seitens SPD und GAL gab es immer wieder. Jetzt soll im Rahmen der Koalition doch endlich etwas daraus werden – wenige Tage, nachdem die SPD eine Große Anfrage zum Thema eingereicht hat, und nur für zwei von sieben Untersuchungen. Dafür wird die bisherige verbindliche Untersuchung im Kindergarten gestrichen.

So erklärt es die GAL:

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion setzt sich für mehr Verbindlichkeit bei der Gesundheitsvorsorge für Kinder im Vorschulalter ein. Deshalb plant die schwarz-grüne Koalition ein verbindliches Einladungsverfahren für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen zwischen dem 10. und 24. Monat (U6 und U7) einzuführen. Ergänzt werden soll dieses durch eine aufsuchende Hilfe bei Nichtteilnahme. Dies war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Ein entsprechender gemeinsamer Antrag von CDU und GAL wird nun zur Bürgerschaftssitzung im April eingereicht. Dazu sagten Linda Heitmann und Christiane Blömeke, die gesundheits- und jugendpolitischen Sprecherinnen der GAL-Fraktion, am Freitag: „Mit diesem Antrag setzen wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und stärken das Kindeswohl in Hamburg.“

Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sind ärztliche Maßnahmen bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden.

„Wir wollen im Interesse der Gesundheit der Kinder eine möglichst hundertprozentige Teilnahme bei diesen Untersuchungen sicherstellen. Bisher werden nur etwa 80 Prozent der Kinder im Rahmen der Untersuchungen erreicht. Nur wenn wir alle Kinder erreichen, können Entwicklungsdefizite und andere gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden“, sagte Heitmann.

Darüber hinaus stärken nach Ansicht der Fraktion eine verbindliche Einladeung und die Nachkontrolle bei Nichtteilnahme den Schutz von Kindern. „Von dem Konzept zur verbindlichen Vorsorgeuntersuchung versprechen wir uns, dass Fälle von Vernachlässigung oder Misshandlung eher entdeckt werden können“, sagte Blömeke. „Je früher solche Fälle entdeckt werden, umso eher kann zum Wohle des Kindes eingegriffen, Eltern und Kindern Hilfe angeboten und somit Schlimmeres verhindert werden.“

Der Antrag von CDU und GAL sieht vor, dass zunächst ein Konzept für ein zweijähriges Modell in Anlehnung an die Regelungen in Schleswig-Holstein inklusive Evaluation erarbeitet und der Bürgerschaft vorgelegt werden soll.

Außerdem fordert der Antrag die Aufhebung der Dreijährigen-Untersuchungen in den Kitas, da durch die Einführung der sogenannten U7a als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nunmehr eine zeitgleiche Untersuchung für die Dreijährigen besteht.

Die eingesparten Ressourcen sollen dann – so der CDU/GAL Antrag – für ein zusätzliches Nachuntersuchungsangebot zur U6 und U7, die Verstärkung der Schuleingangsuntersuchung sowie die Beratung von Kindertageseinrichtungen bei der Gesundheitsvorsorge genutzt werden.

„Doppeluntersuchungen sind weder für die Kinder sinnvoll, noch sind ihre Kosten zu rechtfertigen. Daher ist die Herausnahme der Dreijährigen-Untersuchung aus dem Kinderbetreuungsgesetz eine logische Konsequenz“, sagte Blömeke.

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