U 7a: Wersichs Selbstzufriedenheit ist unbegründet

Zum Start der neuen Kinderuntersuchung „U7a“ für Kinder im dritten Lebensjahr hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion ihre Forderung nach einer Hamburger Landesregelung für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen bekräftigt. „Sozialsenator Wersich redet beim Thema Kinderschutz gern über Fortschritte auf Bundesebene. Er redet weniger gern über erfolgversprechende Maßnahmen anderer Bundesländer, die er in Hamburg nicht haben will“, sagte die SPD-Familienexpertin Carola Veit. Sie verwies auf in anderen Ländern bestehende gesetzliche Regelungen für verpflichtende so genannte U-Untersuchungen.

Veit sagte, für Wersichs Selbstzufriedenheit beim Thema Kinderschutz in Hamburg bestehe kein Anlass. So würden etwa die nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz in Kindergärten vorgeschriebenen Untersuchungen auch zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten einer entsprechenden Regelung in Hamburg nur lückenhaft durchgeführt. „Es gibt also in Hamburg noch ausreichend zu tun. Vor diesem Hintergrund ist unverständlich, dass Wersich sich als Vorreiter des Kinderschutzes auf Bundesebene darstellt“, sagte Veit.

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dirk Kienscherf, zuvor Obmann im Sonderausschuss „Vernachlässigte Kinder“, forderte Wersich auf, endlich den Widerstand gegen verpflichtende Vorsorgeruntersuchungen aufzugeben. „Die vage und zudem auf die U 6 und U 7 beschränkte Ankündigung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag reicht jedenfalls nicht, wenn man sich durchschlagende Verbesserungen im Rahmen des Kinderschutzes wünscht“, sagte der Abgeordnete. Auch Hamburg könne eine gesetzliche Regelung verabschieden, die alle U-Untersuchungen umfasst. „Andere Länder können das. Hamburg kann das auch. Der schwarz-grüne Senat muss es nur wollen“, sagte Kienscherf.

Zuvor war die „U 7a“ – wie mehrmals angekündigt – in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Die Krankenkassen hatten als Voraussetzung einen Bescheid des Bundesgesundheitsministeriums erhalten.

Veit warf der CDU und Senator Wersich im Streit um die Einführung verpflichtender U-Untersuchungen „Unentschlossenheit und Untätigkeit“ vor. „Wir könnten längst – wie andere Bundesländer auch – ein Landesgesetz für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen haben. Die CDU und Herr Wersich haben dies verhindert und können ihre Entscheidung nicht einmal plausibel begründen. Sie haben nicht alles getan, um Vernachlässigung von Kindern zu verhindern – und das ist ein Skandal.“

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Frage von Carola Veit an Staatsrat Wersich im Familien-, Kinder- und Jugend-Ausschuss am 13.09.2007: „Wo ist da die Schwierigkeit, die Sie jetzt davon abhält?“ (Hinw.: U-Untersuchungen verpflichtend zu machen)

Antwort des Staatsrats: „Da empfehle ich, die anderen Länder direkt zu fragen, weil wir die Wege anderer Länder nicht beurteilen können“ (Protokoll 18/44, S. 31).

Ein Gedanke zu „U 7a: Wersichs Selbstzufriedenheit ist unbegründet“

  1. Ich weiß nicht, was diese U7a soll, vor allem, wenn sie nicht verpflichtend ist.
    Meine Kinderärztin hat immer eine volle Praxis und auf das Thema angesprochen meint sie, daß sei aus ihrer Sicht völliger Blödsinn. Kinder, deren Eltern sich um ihre Entwicklung/Gesundheit kümmern/sorgen, sehe sie eh regelmäßig, da fällt der Präventionseffekt weg. Die anderen, um die man sich als Arzt sorgen müßte, kämen eh nicht. Außerdem hätte sie mit den bisherigen U-Untersuchungen mehr als genug zu tun, sie weiß gar nicht, wie sie noch eine U7a terminlich unterbringen soll.

    Ich finde es auch unsinnig, eine U7a einzuführen, da sollte man eher die Untersuchung im Kindergarten verbessern. In „unserer“ Kita wurde seid der Einführung der vorgeschriebenen Untersuchung nicht ein einziges Kind untersucht! da sollten die Damen und herren Politiker mal ihre Energie hineinstecken!

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