„U 7a“ kommt – aber weiter unverbindlich

Eine Landesregelung für verpflichtende Kinder-Vorsorgeuntersuchungen („U-Untersuchungen“) fordert die SPD (mindestens bis zur Bürgerschaftswahl auch die GAL) seit Jahren, besonders vehement seit dem „Sonderausschuss Jesica“. Im aktuellen Koalitionsvertrag gibt es eine vage Ankündigung, ausschließlich die U 6 und die U 7 verbindlich zu machen. Die jetzt in Berlin beschlossene Einführung einer zusätzlichen Untersuchung „U 7 a“ nimmt die SPD zum Anlass, ihre Forderung zu wiederholen.

Hier die Erklärung der SPD:

Zusätzliche U 7a kommt – der SPD reicht das allein nicht

Anlässlich der Einführung der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung „U 7a“ für Kinder hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion ihre Forderung nach einer Hamburger Landesreglung für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen bekräftigt.

Die „U 7a“ wird in den nächsten Tagen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, nachdem die Krankenkassen jetzt einen Bescheid des Bundesgesundheitsministeriums erhalten haben. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dirk Kienscherf, zuvor Obmann im Sonderausschuss „Vernachlässigte Kinder“, forderte Sozialsenator Dietrich Wersich in diesem Zusammenhang auf, endlich „seinen Widerstand gegen verpflichtende Vorsorgeruntersuchungen aufzugeben. Die vage und zudem auf die U 6 und U 7 beschränkte Ankündigung im CDU/GAL-Koalitionsvertrag reicht nicht. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die alle U-Untersuchungen umfasst. Andere Länder können das, Hamburg kann das auch“, sagte Kienscherf.

Sozialsenator Wersich – zuvor als Staatsrat der Sozialbehörde verantwortlich – lehne den bekannten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (Drs. 18/7481) zwar weiter ab – könne seine Ablehnung aber nach wie vor nicht begründen, ergänzt die jugendpolitische Sprecherin Carola Veit (siehe unten). Jetzt spreche sich die CDU im Koalitionsvertrag mit der GAL plötzlich für Regelungen – begrenzt auf U 6 und U 7 – in Anlehnung an Schleswig-Holstein aus. Gerade die Schleswig-Holsteinische Regelung aber wurde von Wersich zuletzt im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend scharf kritisiert und abgelehnt. Auszug über die Aussagen von Staatsrat Wersich und Behördenvertretern aus dem Ausschussbericht zum SPD-Gesetzentwurf: „Beispielsweise erreiche die in Schleswig-Holstein beratene Maßnahme erst nach neun Verwaltungsschritten den Kern des Kinderschutzes. Sie hielten es für einen unvertretbaren Bürokratieaufwand, der auch finanzielle Ressourcen binde, ohne dem Kinderschutz zu gute zu kommen“ (vgl. Drs. 18/7922, S. 3).

Anlässlich der kürzlich vorgestellten UKE-Studie zu Kindesmisshandlungen hieß es dann vom Sprecher der Sozialbehörde: „Wir werden uns jetzt ganz genau angucken, wie das in Schleswig-Holstein organisiert wird“ (taz, 23.05.2008). Anlässlich dieses Hin und Her fragt Carola Veit: „Was gilt den nun, Herr Wersich?“

Veit wirft der CDU und Senator Wersich „Unentschlossenheit und Untätigkeit“ vor. „Wir könnten längst – wie zahlreiche Bundesländer auch – ein Landesgesetz für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen haben. Die CDU und Herr Wersich haben dies verhindert. Sie haben nicht alles getan, um Vernachlässigung von Kindern zu verhindern – und das ist ein Skandal.“

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Frage von Carola Veit an Staatsrat Wersich im Familien-, Kinder- und Jugend-Ausschuss am 13.09.2007: „Wo ist da die Schwierigkeit, die Sie jetzt davon abhält?

Antwort des Staatsrats: „Da empfehle ich, die anderen Länder direkt zu fragen, weil wir die Wege anderer Länder nicht beurteilen können“ (Protokoll 18/44, S. 31).

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