Ausbildungsvergütungen: Meist oberhalb der geplanten Mindestvergütung

Die in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen unterscheiden sich je nach Branche und Ausbildungsjahr sehr stark. Die Spannbreite reicht von 325 Euro im Friseurhandwerk in Brandenburg im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe im 4. Ausbildungsjahr.

Zudem gibt es in vielen Branchen auch eine erhebliche regionale Differenzierung. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2019 vorlegt.

„In der großen Mehrzahl der Tarifbranchen liegen die Vergütungen für Auszubildende bereits heute deutlich oberhalb der geplanten Mindestausbildungsvergütung, die nach dem Willen der Bundesregierung ab 2020 bei 515 Euro liegen soll“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Das Problem sind jedoch viele nicht-tarifgebundene Unternehmen, die mitunter ihre Auszubildenden immer noch deutlich schlechter bezahlen. Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist deshalb nicht zuletzt auch für die Stabilisierung des Tarifvertragssystems wichtig. Hierzu hätte sie durchaus auch noch etwas höher ausfallen können, ohne die Tarifverträge in der Breite zu tangieren.“

Bei der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen lassen sich für das erste Ausbildungsjahr vier Gruppen unterscheiden (siehe auch Grafik in der pdf-Version). Die höchsten Ausbildungsvergütungen mit monatlichen Beträgen zwischen 900 und knapp über 1.000 Euro finden sich im Bank- und Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie und bei der Deutschen Bahn AG. Der Spitzenreiter ist die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, bei der Auszubildende bereits im ersten Ausbildungsjahr 1.037 Euro erhalten.

Eine zweite Gruppe mit Ausbildungsvergütungen zwischen 700 und 900 Euro umfasst die ostdeutsche Textilindustrie, das Bauhauptgewerbe, den Einzelhandel, die Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie, das Private Verkehrsgewerbe und die Süßwarenindustrie sowie in westdeutschen Tarifbezirken, das Gebäudereinigerhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Textilindustrie und das KFZ-Handwerk.

In der dritten Gruppe mit Ausbildungsvergütungen zwischen 600 und 700 Euro finden sich neben der Landwirtschaft im Tarifbezirk Nordrhein und der westdeutschen Floristik vor allem ostdeutsche Tarifbereiche, darunter das Gebäudereinigerhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Kfz-Gewerbe und die Landwirtschaft. Schließlich gibt es eine kleine vierte Gruppe mit Ausbildungsvergütungen von unter 600 Euro. Hierzu gehören das Bäcker- und Friseurhandwerk sowie die Floristik in Ostdeutschland. Das Schlusslicht in den hier untersuchten Branchen bildet mit einer Vergütung von 325 Euro das Friseurhandwerk in Brandenburg.

Ähnlich große Unterschiede zeigen sich auch in den weiteren Ausbildungsjahren. Im dritten Ausbildungsjahr variieren die Ausbildungsvergütungen zwischen 1.475 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe und 470 Euro im Friseurhandwerk in Brandenburg. Die aktuellen Ausbildungsvergütungen zeigen damit ähnlich große Differenzierungen wie die Tariflöhne.

Bundeseinheitliche Tarifregelungen zu den Ausbildungsvergütungen gibt es nur in wenigen Branchen, wie z. B. bei Banken und Versicherungen, dem öffentlichen Dienst, der Druckindustrie, der Deutschen Bahn AG oder dem Bäckerhandwerk. Alle anderen Tarifbereiche weisen zum Teil beträchtliche regionale Unterschiede auf, wobei neben einem West-Ost- mitunter auch ein Süd-Nord-Gefälle zu beobachten ist.

Legt man das 3. Ausbildungsjahr zugrunde, zeigen sich bei den monatlichen Ausbildungsvergütungen folgende regionale Differenzen:

  • In der chemischen Industrie variieren die Ausbildungsvergütungen um 94 Euro zwischen 1.090 Euro in Schleswig-Holstein und Bremen bis zu 1.184 Euro im Tarifbezirk Nordrhein.
  • In der Metall- und Elektroindustrie betragen die regionalen Unterschiede bis zu 97 Euro: Die tariflichen Ausbildungsvergütungen reichen von 1.102 Euro in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.199 Euro in Baden-Württemberg.
  • In der Süßwarenindustrie verdienen Auszubildende in Rheinland-Pfalz 988 Euro regional unterschiedlich zu Berlin-West mit 1.119 Euro, was einer Differenz von 131 Euro entspricht.
  • In der Floristik unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen um insgesamt 207 Euro zwischen 707 Euro in West- und 500 Euro in Ostdeutschland.
  • Im Einzelhandel können die Ausbildungsvergütungen bis zu 215 Euro variieren: Sie bewegen sich zwischen 830 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 1.045 Euro in Hamburg.
  • In der Textilindustrie reichen die Ausbildungsvergütungen von 865 Euro im Tarifbereich Ostdeutschland bis zu 1.093 Euro in Hessen, was einer Differenz von 228 Euro entspricht.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe liegen die regionalen Abstände bei insgesamt 245 Euro: In Sachsen-Anhalt gibt es 790 Euro, in Hessen dagegen 1.035 Euro.
  • Bei den gewerblichen Auszubildenden im Bauhauptgewerbe liegen die Unterschiede bei bis zu 285 Euro mit 1.475 Euro im Westen und 1.190 Euro im Osten.
  • Am größten sind die regionalen Unterschiede mit 294 Euro im Kfz-Handwerk, wo in Baden-Württemberg 984 Euro und in Brandenburg 690 Euro gezahlt werden.

    Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung bietet zu den Ausbildungsvergütungen einen Online-Service an, bei dem die tariflichen Ausbildungsvergütungen gegliedert nach Ausbildungsjahren abgerufen werden können. Dabei werden auch die Unterschiede nach Bundesländern und Regionen sowie zwischen gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden aufgezeigt. Der Service ist kostenlos, die Daten werden ständig aktualisiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.