LINKE startet Kampagne für die Grundrechte

Seit Juni 2005 hat die Polizei das Recht, aufgrund ihrer „Lageerkenntnisse“ sogenannte Gefahrengebiete zu definieren, in denen sie „Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“ darf (§ 4 Abs. 2 PolDVG). Seitdem hat die Polizei 38 Gefahrengebiete auf die Stadtkarte gezeichnet, in denen letztlich die Grundrechte eingeschränkt sind. Die LINKE hat eine Kampagne dagegen gestartet. „LINKE startet Kampagne für die Grundrechte“ weiterlesen