Hartz IV: Freie Kondome für alle

Wem monatlich nur 13 Euro für die Gesundheitspflege zur Verfügung stehen, kann noch so klug kalkulieren: Da hiervon auch die Kosten für Verhütung bestritten werden müssen, bleibt nur die Wahl, Entweder gibt es weniger oder risikoreicheren Sex. Das Bundesverfassungsgericht hat den Regelsatz für ALG-II-EmpfängerInnen als verfassungswidrig eingestuft. Darüber hinaus ist es sittenwidrig, sich in die Familienplanung von Hartz-IV-Betroffenen einzumischen. „Hartz IV: Freie Kondome für alle“ weiterlesen