Haspa: Telefonwerbung gerichtlich verboten

Das Landgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse (Haspa) Tele­fonwerbung verboten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil untersagt der Sparkasse, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Privatkunden anzurufen mit dem Ziel, für Geldan­lagen zu werben, wenn diese nicht zuvor in eine telefonische Kontakt­aufnahme eingewilligt haben (Urt. v. 23. April 2009, Aktenzeichen 315 O 358/08). „Haspa: Telefonwerbung gerichtlich verboten“ weiterlesen