Das Landgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse (Haspa) Telefonwerbung verboten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil untersagt der Sparkasse, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Privatkunden anzurufen mit dem Ziel, für Geldanlagen zu werben, wenn diese nicht zuvor in eine telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt haben (Urt. v. 23. April 2009, Aktenzeichen 315 O 358/08). „Haspa: Telefonwerbung gerichtlich verboten“ weiterlesen