Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt

Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen unter­geschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Er­gebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, noch nicht rechtskräftig). „Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt“ weiterlesen