Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Urt. vom 4.8.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen; ob die Bank Beschwerde erhebt, ist offen. „Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt“ weiterlesen

Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09). Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist offen. „Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt“ weiterlesen