Innenbehörde verbietet winterliches Radfahren!

Auch das noch: Der Eiswinter in Hamburg wird immer abstruser. Durch einen Vermerk der Innenbehörde, der für die Polizei verbindlich ist, kommt nun heraus, was Radfahrer in Hamburg schon immer geargwöhnt haben: Die Benutzungspflicht von Radwegen dient hauptsächlich dazu, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten. Ganz egal, wenn Radwege unter der Eisdecke nicht einmal erkennbar sind – wo ein blau-weißes Radwegsymbol aus dem Schnee herausguckt, muss die Polizei RadfahrerInnen von der geräumten Fahrbahn wieder auf die spiegelglatten Radwege schicken! „Innenbehörde verbietet winterliches Radfahren!“ weiterlesen