Studiengebühren: Jetzt wird vollstreckt

Studierende, die ihre 500 € für das Sommersemester noch nicht bezahlt haben, erhielten in dieser Woche Post: die 2. Mahnung. In dem Schreiben wird Studierenden eine Frist bis Montag gesetzt. Für den Fall der Nichtzahlung wird die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen angedroht.

In einer Presseerklärung der LINKEN zum Thema heißt es:

Die schwarz-grüne Koalition behauptet immer wieder, die Studiengebühren würden faktisch abgeschafft, weil sie in nachgelagerte Gebühren umgewandelt werden. Bis dahin gilt aber noch die von der CDU eingeführte Regelung und die wird mit aller Härte durchgesetzt.

„Das steht im krassen Widerspruch zu den Versprechungen der GAL und dem Koalitionsvertrag. Studierende, die die Semestergebühr nicht zahlen können, sind auch nicht pfändbar!“ so Dora Heyenn, wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

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