Steffen: Fliegender Gerichtsstand muss bleiben

Heute hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der sogenannten Abmahn-Industrie vorgelegt. Hamburg begrüßt den Gesetzesentwurf im Großen und Ganzen. Das Ansinnen schießt aber an einem Punkt über sein Ziel hinaus: Zukünftig können einstweilige Verfügungen und Klagen im Wettbewerbsrecht nicht mehr an jedem Gericht eingereicht werden. Damit wird der „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft.

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „In diesem Gesetz steckt der Teufel im Detail. Ohne Not verbindet Justizministerin Barley das Abmahnwesen mit der Aufgabe des fliegenden Gerichtsstands. Damit wird eine sehr gut funktionierende Gerichtsstruktur zerschlagen.

Die geltende Regelung führt zu einem hohen Grad an Spezialisierung der Rechtsprechung in bestimmten Gerichtsbezirken. Dies wirkt sich insgesamt positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland aus.

Bisher können sich Unternehmer an Gerichte wenden, bei denen das Know-how für diese schwierigen wirtschaftsrechtlichen Fälle vorhanden ist. Durch geballtes Fachwissen und langjährige Erfahrung, treffen qualifizierte Gerichte Entscheidungen, die gut durchargumentiert und damit weniger anfechtbar sind. Das bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Es liegt kein Vorteil darin, in Wirtschaftssachen Kläger an bestimmte Standorte zu binden.

Jetzt quasi durch die Hintertür die freie Wahl abzuschaffen, ist wenig durchdacht. Der fliegende Gerichtsstand ist ein Qualitätsmerkmal im Deutschen Wirtschaftsrecht und muss bleiben.“

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