Starterkinder genießen Vertrauensschutz

Kinder, die in sogenannten Starterschulen für die fünfte Klasse angemeldet sind, dürfen diese besuchen: Das steht nach der heutigen Sitzung des Schulausschusses der Bürgerschaft wohl endlich und endgültig fest. Außerdem stellte die Schulbehörde heute klar, dass – wie vor dem Volksentscheid – die neuen Bildungspläne für die Kinder der 1., 4. und 7. Klasse sowie für die Kinder in 5. Klassen der Starterschulen gelten.

„Ich bin heute mit großen Erwartungen zu der Schulausschusssitzung im Rathaus gegangen, da ich selber Mutter eines sogenannten „Starterkindes“ bin. Und ich bin sehr erleichtert, dass es eine ganz klare, rechtlich abgesicherte Aussage der Behörde gegeben hat: Die Kinder, die in der fünften Klasse einer Starterschule angemeldet sind, genießen Vertrauensschutz“, so Stefanie von Berg, die Sprecherin von PROSchulreform Hamburg.

Ebenfalls eine klare Aussage gab es zu den bereits freiwillig abgeordneten Lehrkräften an diesen Schulen, da diese Abordnungen bestehen bleiben und die Schulen auf diese Weise Planungssicherheit haben. „Diese Aussagen werden viele Eltern beruhigen – wurden doch durch anders lautende Meldungen erhebliche Unsicherheiten geschaffen. Nun kommen die eigentlich Betroffenen – die Eltern und ihre Kinder – aus den Ferien zurück und können beruhigt in die Zukunft schauen.“

Ebenfalls viel diskutiert wurden im Schulausschuss die weiteren Aussichten der betroffenen Schulen. „Hier wird es nach wie vor laut Schulgesetz die Möglichkeit eines Schulversuches für die Schulen geben, die sich in der Schulkonferenz für längeres gemeinsames Lernen entscheiden. Es sind zwar Hürden zu nehmen, aber die sind durchaus zu meistern“, so von Berg abschließend.

Wie es hinsichtlich der Bildungspläne weitergeht, erschließt ein Brief der BSB an die betroffenen Schulleitungen (hier als PDF).

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