SPD will umfassende Reform des Sexualstrafrechts

Die Bürgerschaft hat sich erneut mit der Reform des Sexualstrafrechts und der dazu vom Hamburger Senat initiierten Entschließung des Bundesrats befasst.

Dazu erklärt Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir begrüßen ausdrücklich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, aber er geht in der vorliegenden Fassung noch nicht weit genug. Wir haben mit unserer erfolgreichen Bundesratsinitiative unterstrichen, dass das elementar wichtige Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung in Zukunft strafrechtlich noch umfassender geschützt werden muss. Wir leben in einer modernen Gesellschaft, in der dafür Sorge zu tragen ist, dass Menschen in allen Situationen frei aufeinander zugehen können, ohne befürchten zu müssen, dass jemand gegen ihren Willen straflos in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingreift. Sondertatbestände helfen da nicht weiter, sie würden lediglich die ohnehin schon unübersichtliche strafrechtliche Ausgangssituation noch komplizierter machen. Wir brauchen ein Sexualstrafrecht, das den Willen des Opfers – sei er klar geäußert oder aus den Umständen deutlich zu erkennen – in den Mittelpunkt stellt, um eine Strafbarkeit zu begründen.“

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