SPD setzt auf Qualität bei Kinderbetreuung

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat für die anstehenden Haushaltsberatungen Vorschläge für eine bessere frühe Bildung und Kinderbetreuung erarbeitet. In ihrem Antrag „Kinderbetreuung und frühe Bildung – eine Investition in Hamburgs Zukunft“ fordern die Sozialdemokraten unter anderem eine Ausweitung der kostenfreien Kinderbetreuung, die Abschaffung der Gebühr für das Mittagessen sowie kleinere Gruppen in Kitas, die in sozial schwächeren Vierteln liegen. Zudem soll die Weiterbildung der Beschäftigten in den Kitas verstärkt werden.

Bei der Kindergesundheit und den Vorsorgeuntersuchungen geht es der SPD-Fraktion um die im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) vorgeschriebenen Untersuchungen, die der Senat auch aus Sicht des Rechnungshofes nur unzureichend durchführt.

Ferner unternimmt die Bürgerschaftsfraktion einen neuen Anlauf für die so genannten „U-Untersuchungen“, die in Hamburg weiterhin nicht verbindlich sind. Die „U-Untersuchungen“ und weitere Maßnahmen zu den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), über Hilfen zur Erziehung und den verstärkten Einsatz von Familienhebammen finden sich in einem zweiten Antrag der Fraktion zum Thema „Prävention“.

Die SPD fordert den Senat auf, auch für Vierjährige bzw. für das vorletzte Jahr vor der Einschulung die Betreuung durch Kita oder Tagesmutter kostenfrei zu stellen. Das bezieht sich auf einen Betreuungsumfang von fünf Stunden mit einem beitragsfreien Mittagessen an fünf Wochentagen. Insbesondere in den sozial schwächeren Stadtteilen sollen die Kitas in die Lage versetzt werden, die Kinderbetreuung in kleineren Gruppen vorzunehmen. „Maximal darf eine Gruppe in diesen Kitas aus 18 Kindern bestehen – bei gleichbleibender Fachkraftstärke pro Gruppe“, sagte Veit.

Die SPD-Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auch auf Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW), das sich jüngst dafür ausgesprochen hatte, die Kindergartenjahre „wenigstens halbtags kostenlos zu gewähren und die Erzieherinnen besser zu qualifizieren“.

Als positive Effekte dieser Maßnahmen, für die das IW „langfristig mit einer Rendite von acht Prozent“ rechnet, werden genannt: positive Bildungseffekte, steigende Erwerbsbeteiligung, geringere Arbeitslosenunterstützung, weniger Nachqualifizierung sowie eine Verringerung der Kinderarmut. (Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Pressemitteilung vom 11. November 2008; Anlage).

Zudem fordert die SPD-Fraktion den Senat auf, freie Plätze in Tageseinrichtungen „in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes“ (§ 6 (1) KibeG) bzw. „der Arbeitsstätte der Eltern“ (Gesetzesbegründung zu § 6 KibeG) vorzuhalten.

„Das Gesetz verpflichtet den Senat, für eine regional ausgewogene Bedarfsdeckung zu sorgen“ betonte Veit. Senator Wersichs Versuche, seine Behörde mit Hinweis auf das – wie allgemein bekannt – nachfrageorientierte Gutscheinsystem aus der Verantwortung zu nehmen, seien „untauglich und helfen Kindern und Eltern nicht weiter“.

Unabhängig von der Lebenssituation der Eltern sollen Kinder mit „dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf“ (§ 6 KibeG) auch wirklich gefördert werden. „Bei besonderem Bedarf brauchen diese Kinder einen Ganztagesplatz. Wenn sich die Lebenslage der Eltern ändert, darf das nicht dazu führen, dass die Förderung der Kinder zurückgefahren wird“, so Veit.

Bei der Kindergesundheit und Vorsorgeuntersuchungen setzt die SPD-Fraktion sowohl im Rahmen der Kinderbetreuung an, als auch mit einem neuen Vorstoß für die in Hamburg immer noch nicht verbindlichen „U-Untersuchungen“.

Der Senat hat gemäß § 4 Absätze 1 und 2 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) sicherzustellen, dass bei allen Kindern, die in einer Kindertageseinrichtung angemeldet werden, ihre altersgemäße Vorsorgeuntersuchung oder eine entsprechende ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Bezüglich der in § 4 (2) für „alle Kinder“ gesetzlich festgeschriebenen „einmaligen ärztlichen Untersuchung“ ist die Verordnung der Sozialbehörde bzw. die vom Senat genannte „Zieluntersuchungsquote von 25 Prozent der betreuten Kinder“ laut Veit „ein laufender Gesetzesverstoß und ein Versagen des zuständigen Senators“.

Der Senat sei – laut eigener Auskunft – zu Daten und Zahlen der erfolgten sowie der ausgebliebenen Untersuchungen nicht einmal auskunftsfähig, wisse also nicht, welche Kinder hier untersucht wurden und welche nicht. Veit verweist hier auch auf die deutliche Kritik im „Jahresbericht 2009“ des Rechnungshofes: Zu den Untersuchungen gemäß KibeG heißt es hier: „Die Kinder, die besonderer staatlicher Fürsorge bedürfen, werden nicht zuverlässig erreicht.“

Einen neuen Anlauf unternimmt die SPD, um auch die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern – die so genannten „U-Untersuchungen“ – verpflichtend zu machen. Veit verwies in diesem Zusammenhang auf unzureichende und widersprüchliche Passagen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und GAL. Hier wird „eine Orientierung an den Regelungen in Schleswig-Holstein verabredet“.

Dieses Vorhaben verwundert, da der damalige Staatsrat und heutige Sozialsenator Wersich die schleswig-holsteinische Lösung ausdrücklich als „völlig untauglich“ bezeichnet hatte. – Auszug über die Aussagen von Staatsrat Wersich und Behördenvertretern aus dem Ausschussbericht zum SPD-Gesetzentwurf: „Beispielsweise erreiche die in Schleswig-Holstein beratene Maßnahme erst nach neun Verwaltungsschritten den Kern des Kinderschutzes. Sie hielten es für einen unvertretbaren Bürokratieaufwand, der auch finanzielle Ressourcen binde, ohne dem Kinderschutz zu gute zu kommen“ (vgl. Drs. 18/7922, S. 3).

„CDU und GAL wissen nicht, was sie wollen und deswegen geht auch nichts voran“, so Veit – drei Jahre nach Abschluss des Sonderausschusses ‚Vernachlässigte Kinder‘ und drei Jahre nach Ankündigung verpflichtender Vorsorgeuntersuchungen durch die damalige CDU-Senatorin.

Zudem fordert die SPD ein verbindliches Fall- und Qualitätsmanagement sowie ein begleitendes und nachsorgendes Fallmanagement bei den Allgemeinen Sozialen Diensten bzw. den Trägern, die Hilfen zur Erziehung durchführen. Kritik übte Veit am Umstand, dass der Senat die Sollstärkenentwicklung für den ASD – nach mehreren Jahren – noch immer nicht erhoben hat. „Wir brauchen die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Der ASD muss seine erweiterten Aufgaben gut und schnell erledigen können – dazu gehören aufsuchende Arbeit und Hausbesuche.“

Weil Hamburgs SPD auch in der Krise nicht etwa durch Mehrausgaben die Konjunktur ankurbeln will, folgt am Schluss der Deckungsvorschlag für alle Maßnahmen:

Die Finanzierung der von der SPD geforderten Maßnahmen soll aus Haushaltsresten der Sozialbehörde erfolgen. Veit verwies in diesem Zusammenhang auf die Aussage von Sozialsenator Wersich (Familien-, Kinder und Jugendausschuss am 25.11.2008) sowie schriftliche Protokollerklärungen seiner Behörde, wonach „die Reste am Ende eines Haushaltsjahres“ in seiner Behörde einer Summe zwischen 90 Millionen und 150 Millionen Euro entsprechen. Die von der Behörde gelieferte Protokollerklärung zeigte dann eine Spannweite von 78,3 Mio. bis 131,2 Mio. Euro pro Jahr. Der „Einzelplan 4“ der Wersich-Behörde umfasst für 2009 und 2010 jeweils über 2,4 Mrd. Euro.

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