SPD fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz

Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode die heutige Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit und der heutgige Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel (beide SPD) mangels parlamentarischer Mehrheit mit einem entsprechenden Antrag gescheitert waren, nehmen die Sozialdemokraten das Thema wieder auf und fordern, einen Bundesrats-Prozess in Gang zu setzen, um Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

„Das Recht eines jeden Kindes auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung, körperliche und geistige Unversehrtheit und den besonderen Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung sind die Werte, die wir für unsere Kinder gewährleisten müssen“, betonte Melanie Leonhard, Sprecherin der SPD-Fraktion für Familie, Kinder und Jugend, die Zielsetzung eines heute in der Bürgerschaft debattierten Antrags der SPD-Fraktion („Hamburg muss vorangehen: endlich Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen!“, Drs. 20/420).

Die SPD-Fraktion fordert mit diesem Antrag den Senat auf, im Rahmen einer Bundesratsinitiative den verfassungsrechtlichen Schutz von Kindern im Sinne einer eigenständigen Aufnahme von Kinderrechten in den Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes zu unterstützen bzw. entsprechend selbst initiativ zu werden. Orientierungsrahmen hierbei solle die UN-Kinderrechtskonvention sein.

Leonhard unterstrich, dass neben der verfassungsrechtlichen Verankerung kinder- und familiengerechte Lebensbedingungen herrschen müssen: „Die jüngsten Beschlüsse des SPD-Senats für eine Stärkung der frühen Bildung und von sozial benachteiligten Kindern sind wichtige Fortschritte für Kinder und Familien – sie helfen, den verfassungsrechtlichen Anspruch auch materiell und mit Leben zu füllen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.