SPD fordert Girokonten für alle

Arme und verschuldete Menschen werden auch in den Banken ausgegrenzt: Kreditinstitute sollen nun verpflichtet werden, Menschen ohne Girokonto ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten.

„Wir wollen, dass die Menschen in unserem Lande die gleichberechtigte Möglichkeit haben, am Geldverkehr teilzunehmen“, sagte Carsten Sieling (SPD) heute im Bundestag und machte die aus seiner Sicht bestehende Notwendigkeit anhand eines aktuellen Beispiels deutlich: „Man muss sich mal vorstellen: Es steht Weihnachten vor der Tür. Wir kaufen Geschenke und zahlen sie mit Kredit- und EC-Karte. Genau das ist einem großen Teil der Bevölkerung nicht möglich. Sie müssen bar zahlen oder überweisen. Wenn das nicht geht, können sie keine Zeitung abonnieren, oftmals keinen Handyvertrag abschließen.“

Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist eine Selbstverständlichkeit – egal ob es um die Miete, das Gehalt oder die Telefonrechnung geht. Ein Leben ohne Girokonto ist umständlich und teuer. Kritisch wird es, wenn Arbeitgeber bei der Einstellung eine Kontoverbindung erwarten oder Vermieter eine Einzugsermächtigung verlangen. Rund eine halbe Million Menschen müssen bisher ohne Girokonto klarkommen.

Jeder solle die Möglichkeit erhalten, ein Girokonto zu bekommen, so Sieling im Bunestag. Die „Preistreiberei“ bei Gebühren müsse begrenzt werden, und es müsse eine funktionierende und aktive Schuldnerberatung in den Ländern geben.

Das Konto solle die üblichen Basisfunktionen bieten, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/7823), den der Bundestag in die Ausschussberatung überwies – die schwarz-gelbe Koalition zweifelt noch an der Notwendigkeit eines Gesetzes.

Zur Vermeidung unangemessen hoher Gebühren für die Kontoführung soll nach dem SPD-Plan ein Entgeltrahmen festgesetzt werden, so dass die Kosten nicht höher würden als die Kosten üblicher Gehaltskonten. Das Konto soll den im normalen bargeldlosen Zahlungsverkehr notwendigen Leistungsumfang bieten.

Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass die Spitzenverbände des deutschen Finanzwirtschaft bereits 1995 den Banken empfohlen hätten, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen. „Nach über 15 Jahren ist die deutsche Kreditwirtschaft weiterhin nicht bereit, allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten“, heißt es in dem Antrag.

Zu dem zum 1. Juli 2010 per Gesetz eingeführten „Pfändungssschutzkonto“ (P-Konto) verweist die SPD-Fraktion auf Untersuchungen von Verbraucherschützern, wonach es nach der Umstellung normaler Konten auf P-Konten zu erheblichen Gebührensteigerungen gekommen sei. Durch überhöhte Gebühren würden die Institute die Kunden zur Kündigung der Konten drängen. „Mit dem Verzicht auf eine wirksame Selbstregulierung zwingt die Branche den Gesetzgeber nunmehr, die Institute zur Führung eines Guthabenkontos für bisher kontolose Verbraucher gesetzlich zu verpflichten“, stellt die SPD-Fraktion fest.

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