SPD fordert Ehe für Homosexuelle

Homosexuelle sollen mit den gleichen Rechten und Pflichten heiraten können, wie alle anderen auch – diese Forderung hat die SPD-Fachsprecherin für Gleichstellung, Lesben und Schwule, Gabi Dobusch erhoben. „Viele Hamburgerinnen und Hamburger glauben, dass Lesben und Schwule längst heiraten können. Das stimmt nicht. Homosexuelle Paare können keine „Ehe“, sondern nur eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ eingehen, die in einigen Bereichen wie etwa dem Steuer- und Adoptionsrecht nicht mit der Ehe gleichgestellt ist“, sagte Dobusch.

Nachdem CDU und FDP in den vergangenen Jahren immer wieder verhindert hätten, dass homosexuelle Paare nicht nur gleiche Pflichten, sondern auch gleiche Rechte haben, gleicht die Landschaft der Gleichberechtigung homosexueller Paare inzwischen einem großen Flickenteppich.

Hintergrund:In den einzelnen Bundesländern ist die Gleichstellung im Landesrecht unterschiedlich weit fortgeschritten. Stück für Stück erstreiten Homosexuelle vor den Gerichten die gleichen Rechte wie Eheleute. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren klargestellt, dass aus dem grundgesetzlich geforderten Schutz von Ehe und Familie keine Berechtigung zur Schlechterbehandlung und Benachteiligung von Homosexuellen abgeleitet werden könne.

Deshalb fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion jetzt das Ende der gesetzgeberisch aufwendigen und für Betroffene und Gerichte gleichermaßen belastenden Doppelkonstruktion aus „eingetragener Lebenspartnerschaft“ hier und „Ehe“ dort. Die Ehe soll kurzerhand für Homosexuelle geöffnet werden. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion fordert den Senat nun in einem Antrag auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin zu unterstützen.

Dobusch: „Wir wollen die homosexuellen Paare endlich herausholen aus der juristischen Tretmühle. Die Bevölkerung ist längst viel weiter als Teile von CDU und FDP. Es ist einem liberalen und toleranten Land wie Deutschland nicht würdig, Homosexuellen abzuverlangen, dass sie die Gleichberechtigung Punkt für Punkt in langwierigen Gerichtsprozessen erstreiten müssen. Wenn wir, wie jetzt vom Land Berlin gefordert, die Institution der bürgerlichen Ehe für Homosexuelle öffnen, dann geben wir Lesben und Schwulen die Rechte, die ihnen zustehen, und vollziehen nur nach, was weite Teile der Bevölkerung schon lange als gegeben voraussetzen.“

Dobusch: „Ich glaube die Zeit ist reif für diesen Schritt, der Lesben und Schwulen das Leben einfacher und die Gesetzesbücher in unserem Land ausnahmsweise einmal schmaler machen würde. Ich fordere die schwarz-grüne Koalition auf, in Fortführung der guten Kooperation bei der Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 3 vom vergangenen Jahr, auch hier wieder mitzuziehen.“

Ein Gedanke zu „SPD fordert Ehe für Homosexuelle“

  1. Frau Dobusch, die Zeit ist mindestens seit neun Jahren reif für die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben. Damals trat auf Druck der Grünen das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.

    Es freut mich trotzdem, dass sich jetzt endlich auch die SPD Hamburg der von den Grünen schon lange erhobenen Forderung nach Öffnung der Ehe anschließt. Entscheiden muss darüber der Deutsche Bundestag. Gerüchteweise besteht die Möglichkeit, dass auch die Bundes-SPD, nun, wo sie in der Opposition ist, darüber nachdenkt, sich der Forderung nach Öffnung der Ehe anzuschließen. Dazu sage ich: Besser spät, als nie. In der Vergangenheit, besonders in der gemeinsamen Bundesregierungszeit, war die Haltung der Sozialdemokraten zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe nicht immer eindeutig. Deswegen begrüße ich die Klarstellung wenigstens eines Landesverbands der SPD.

    Schön, dass nun auch die SPD-Hamburg einsieht, dass es unwürdig ist, dass die Gleichberechtigung Schritt für Schritt in langwierigen Prozessen erstritten werden muss. Leider war es die SPD in der Regierungsverantwortung im Bund, die dies mit verursacht hat. Aber auch dieser Meinungswandel ist begrüßenswert.

    Die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe ist nicht nur möglich, sondern sie ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend geboten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr deutlich gemacht.

    Deswegen ist es jetzt der Aufgabe aktuellen Bundestagsmehrheit aus CDU und FDP, das Notwendige zu tun, um das Bundesrecht mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Hamburg hat hier mit der von CDU und GAL beschlossenen vollständigen und rückwirkenden Gleichstellung bundesweit eine einmalige Vorlage geliefert.

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