Sozialwahl 2017: Du hast die Wahl!

Im Mai 2017 findet die Sozialwahl statt. Über 51 Millionen Wahlberechtigte wählen dann ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten, den „Versichertenparlamenten“ in der Renten-, Unfall-, Kranken und Pflegeversicherung. Damit ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in Deutschland.

In der Vergangenheit entsprach die öffentliche Aufmerksamkeit nicht immer der Größe und der Bedeutung der Sozialwahl. Und das, obwohl die bei der Sozialwahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter wichtige Aufgaben haben: Sie beschließen über die jeweiligen Haushalte, entscheiden mit über Satzungsleistungen oder die Höhe der Zusatzbeiträge, berufen den Vorstand, entscheiden aber auch über „Kann-Leistungen“ im Rahmen der Rehabilitation (z.B. Kuren oder Leistungen für die Kinder der Versicherten).

Das richtige Prinzip „hinter“ der Sozialwahl: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen, was mit den Beiträgen passiert. Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung den Rücken. Das ist wichtig, denn bei der Sozialwahl geht es um unsere Rente und um unsere Gesundheitsversorgung und damit auch um unsere Zukunft und die unserer Kinder.

Also nutze Deine Stimme für die Listen der Gewerkschaften bei der Sozialwahl 2017. Hier kandidieren deine Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben und Unternehmen, Betriebsräte, Vertrauensleute und Mitglieder der Gewerkschaften. Auf den Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) finden sich auch viele Mitglieder der NGG.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.