Sonderrechte für Abschlepper

Sonntag1.jpgNoch immer nehmen die Fahrer der Abschleppwagen in Rothenburgsort Sonderrechte in Anspruch – nun auch an Sonn- und Feiertagen. Statt durch das Industriegebiet (Grossmannstraße) zu fahren, steuern sie den Verwahrplatz („Autoknast“) wochentags durch die eigentlich für LKW verbotene Ausschläger Allee an. Und sonntags brettern sie oft viel zu schnell am Elbdeich entlang.
Eigentlich waren die Regeln für Rothenburgsort klar: Busse und Ver- und Entsorger dürfen durch den Wohnstadtteil fahren, für andere LKW ist die Durchfahrt tabu. Durchgesetzt wurde das Verbot seit 20 Jahren durch eine künstliche Engstelle in der Durchgangsstraße und Schranken an der Umfahrung des Nadelöhrs.

Als die CDU den Autoknast einrichtete, wurden die Regeln geändert. Plötzlich bekamen die Abschleppfahrzeuge sogenannte Transponder, mit denen sie die Schranken öffnen können. Seither brettern sie tagein, tagaus durch das Wohngebiet, obwohl die Umfahrung durch das benachbarte Industriegebiet kaum länger dauert.

Nach Protesten der Rothenburgsorter – die örtliche SPD veranstaltete eine Unterschriftensammlung – wurde die Erlaubnis der Abschlepper eingeschränkt: Jetzt dürfen sie nachts und am Wochenende nicht mehr durch die Schranken. Entlastung brachte dies allerdings kaum – etliche Fahrer halten sich nicht an das Verbot, andere nutzen eine eigentlich Anliegern vorbehaltene Nebenstelle am Elbdeich. An die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hält sich offenbar ebenfalls niemand.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.