Senatskanzlei-Chef ein Rufmörder?

photocaseRATHAUS_Alst.jpegBereits vor der heutigen Sondersitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Protokoll-Affäre hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion erhebliche Zweifel am Verhalten von Bürgermeister von Beust und Staatsrat Schön geäußert. Beide spielten bei der umstrittenen Weiterleitung von Teilen des so genannten Gedaschko-Berichts eine undurchsichtige Rolle.

Schon heute sei klar, dass der Auftritt von Staatsrat Schön vor dem PUA Anfang November ein Nachspiel haben wird – die erneute Vorladung in den Zeugenstand. „Dass ein Staatsrat mit zwielichtigen Methoden, mit abstrusen Behauptungen und mit Billigung des Bürgermeisters einen Rufmord an einem unbequemen Oppositionsabgeordneten begeht, ist absolut inakzeptabel. Beusts Saubermann-Anspruch ist zur Heuchelei verkommen“, kritisierte SPD-Obmann im PUA Andreas Dressel.

Im Fokus steht dabei insbesondere das nach der Weiterleitung von Teilen des Gedaschko-Berichts an die Presse eingeleitete Strafverfahren, in dem Staatsrat Schön Anfang April als Zeuge vernommen wurde. Hierzu im PUA befragt, sagte Schön aus, er habe in diesem Verfahren vollständig und wahrheitsgemäß ausgesagt.

Nach Prüfung des Vernehmungsprotokolls tun sich daran Widersprüche und Zweifel auf. „Es wäre ein sehr schwerwiegender Vorgang, wenn ein Staatsrat bei der Dienststelle Interne Ermittlungen unvollständig ausgesagt hat. Nach Prüfung der uns vorliegenden Ermittlungsakte müssen wir diesem Verdacht bei Staatsrat Schön nachgehen. Auch seine Aussage im PUA, mit der er versucht hat, das Durchstechen des Gedaschko-Berichts zu bagatellisieren, muss hinterfragt werden. Deshalb muss der Staatrat noch mal in den Zeugenstand“, so SPD-Obmann Andreas Dressel.

Die SPD-Fraktion wiederholte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Veröffentlichung des Gedaschko-Berichts. „Nachdem der Erste Bürgermeister und sein Staatsrat den Bericht in ihrer PUA-Vernehmung als „nicht geheim“ bezeichnet haben, ist die unverzügliche Veröffentlichung nur konsequent. Alle interessierten Hamburgerinnen und Hamburger sollen sich selbst ein Bild dieser Affäre machen können. Die Veröffentlichung des Berichts muss jetzt nachgeholt werden – wenn es aus Gründen des Datenschutzes sein muss mit Schwärzungen“, so Dressel.

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