Senatorin Prüfer-Storcks fordert Lebensmittelampel

Hamburg drängt bei Verbraucherministerkonferenz auf einfache und klare Nährwertkennzeichnung: Vom 13. bis zum 15. Juni kommen die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder zur 14. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Saarbrücken zusammen. Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks setzt sich dabei unter anderem für eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln, mehr Verbraucherschutz beim Verkauf von Lebensversicherungen und der Regulierung von automatisierten Prozessen bei Kreditvergaben oder Versicherungsabschlüssen ein.

„Eine Lebensmittelampel würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einfache Art helfen, gesündere Kaufentscheidungen zu treffen. Eine solche einheitliche, klare und transparente Lösung informiert bereits auf den ersten Blick und dient damit auch der Prävention von Übergewicht und Diabetes“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts sind etwa 67 Prozent der Männer und 53 Prozent der Frauen in Deutschland übergewichtig. Bei rund 4,6 Millionen Erwachsenen wurde Diabetes diagnostiziert. Senatorin Prüfer-Storcks: „Niemand kann erwarten, dass Menschen mit Lupe und Taschenrechner einkaufen, um das Kleingedruckte zu lesen und Nährwertangaben umzurechnen.“ Durch den Hamburger Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel in Form einer Nährwertampel zu erarbeiten und sich darüber hinaus für eine EU-weite verpflichtende Einführung zu engagieren.

Seit mehr als zehn Jahren wird unter dem Begriff Ampelkennzeichnung eine farbliche Darstellung von Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen diskutiert. Inzwischen wurde auf EU-Ebene die verpflichtende Nährwertkennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln eingeführt. Was jedoch fehlt, ist eine farbliche Visualisierung der Werte für Zucker, Fette und Salz. Erste Unternehmen haben die Initiative zur Ampelkennzeichnung auf verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln ergriffen. Allerdings werden dabei unterschiedliche Portionsgrößen zu Grunde gelegt.
Neben der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln bringt Hamburg weitere wichtige Anträge bei dem Treffen in Saarbrücken ein, die vor Ort diskutiert werden.

Verbraucherschutz bei der Übertragung von Lebensversicherungspolicen und Pensionsfonds stärken

Auch wenn die kapitalbildende Lebensversicherung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher keine zeitgemäße Altersvorsorge mehr darstellt, ist sie in Deutschland nach wie vor weit verbreitet.
„Überlegungen von Pensionskassen und Versicherungsunternehmen, Millionen Policen zu verkaufen, bereiten Versicherten und Politik gleichermaßen Sorge. Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern droht der Verlust ihrer Altersabsicherung. Hier besteht Handlungsbedarf“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Deshalb setzt sich Hamburg bei der VSMK dafür ein, dass die Bundesregierung geeignete Maßnahmen ergreift, damit der Verkauf von Lebensversicherungen – insbesondere an so genannte „Run-Off-Plattformen“. – keine negativen Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher hat. Bei diesen Plattformen handelt es sich um meist von ausländischen Investoren neu gegründete Systeme, die Altverträge abwickeln sollen. Sie verfügen daher nicht über lange Erfahrung auf dem deutschen Versicherungsmarkt.

Regulierung von automatisierten Entscheidungsprozessen zum Schutz vor Verbraucher-Diskriminierung

Tagtäglich werden Menschen von automatisierten Prognose- und Entscheidungsprozessen bewertet – zum Beispiel beim Einkauf im Internet oder bei der Vergabe von Krediten. So kann es dazu kommen, dass beispielsweise ein Kredit nur aufgrund des Lebensalters nicht vergeben wird, ohne die individuelle Situation der oder des Betroffenen zu berücksichtigen. Automatisierte Prozesse sind in der Regel nur für Standardsachverhalte geeignet, nicht aber für Einzelfälle. Die automatisierte Auswertung von Verbraucherdaten, die Bildung von Profilen und die Erstellung von Prognosen über Verhalten stellen damit ein Risiko für die individuelle Handlungsfreiheit, Teilhabe, Chancengleichheit und Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Die Bundesregierung soll auf Antrag Hamburgs Vorschläge vorlegen, um Diskriminierungen zu vermeiden und eine rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.