Senat will Mieter in Eimsbüttel schützen

Der Senat hat beschlossen, dass für Eimsbüttel-Süd der Erlass einer „Sozialen Erhaltungsverordnung“ geprüft werden soll, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor Verdrängung zu schützen. Immobilien-Spekulanten soll so das Geschäft erschwert werden.

Nördlich des Schanzenviertels sind seit einigen Jahren verstärkt Veränderungen in der Bau- und Bewohnerstruktur zu beobachten. Aufgrund der zentralen Lage, des Altbaubestandes und der attraktiven Gastronomie- und Kulturangebote hat sich Eimsbüttel-Süd zu einem begehrten Wohnstandort für einkommensstärkere Haushalte entwickelt.Erste Ansätze einer Aufwertung mit Verdrängungstendenzen (Gentrifikation) werden sichtbar, die Neuvermietungspreise und die Immobilienkosten steigen stetig.

Um einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung entgegenzuwirken, soll der Einsatz der sogenannten Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und der damit verbundenen Umwandlungsverordnung auch für Eimsbüttel-Süd untersucht werden.

Wesentliches Ziel einer Sozialen Erhaltungsverordnung ist es, die Bevölkerung vor Verdrängung infolge Luxusmodernisierungen und zunehmender Wohneigentumsbildung zu schützen. Auf der Grundlage einer solchen Verordnung könnte das für Eimsbüttel zuständige Bezirksamt prüfen, ob Anträge auf Abriss, umfangreiche Sanierungen und Nutzungsänderungen sowie geplante Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Auswirkungen auf die Sozialstruktur der Bewohner haben würden und zum Schutz dieser Struktur im Stadtteil eventuell abgelehnt werden müssten.

Zunächst muss nachgewiesen werden, ob die Bewohnerinnen und Bewohner des südlichen Eimsbüttels auch tatsächlich verdrängungsgefährdet sind und ein entsprechender Verdrängungsdruck herrscht. Die wissenschaftliche Untersuchung – sie wird einige Monate dauern – führt ein von der BSU beauftragtes Institut durch. Jeder zehnte Haushalt zwischen Altonaer Straße und Schäferkampsallee, Doormannsweg und Eimsbütteler Straße wird dazu befragt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach repräsentativen Gesichtspunkten. Während des Untersuchungszeitraumes kann das Bezirksamt bereits eingehende Anträge auf Abriss, mietrelevante Baumaßnahmen sowie Nutzungsänderung für maximal ein Jahr zurückstellen.

Die Befragung soll im Frühjahr 2012 stattfinden. Die Interviews sind freiwillig, der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Über den endgültigen Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung für Eimsbüttel-Süd entscheidet der Bezirk auf der Grundlage der Befragungsergebnisse und des zu erstellenden Gutachtens voraussichtlich Ende 2012.

Für St. Georg und St. Pauli wird der Erlass zum Jahreswechsel erfolgen, für das Schanzenviertel und das Gebiet um die Ottenser Osterkirche werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 Soziale Erhaltungsverordnungen erlassen. Weitere Bewohnerbefragungen für Altona-Altstadt und Teile Wilhelmsburgs sind geplant.

Zur Zeit gilt nur in der südlichen Neustadt eine Soziale Erhaltungsverordnung. Sie trägt dort seit 1995 maßgeblich zum Erhalt der intakten und ausgewogenen Struktur der Bewohner bei.

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