Senat: Dieses Mal geht’s gegen die Alten

Dieser schwarzgrüne Senat baut den Sozialstaat in einem Tempo ab, das schwindlig macht. Nach den 30 Millionen Euro bei den Kitas geht es dieses Mal um Einsparungen von 35 Millionen Euro pro Jahr. Leidtragende jetzt: 7.359 Bewohner von Pflegeheimen.

Der Sozialausschuss der Bürgerschaft befasst sich morgen (Dienstag, 4. Mai 2010; 17.00 Uhr, Schmiedestraße 2, 3. OG im Sitzungsraum 1) in öffentlicher Sitzung erstmals mit der umstrittenen Abschaffung der sogenannten „einkommensabhängigen Einzelförderung“ (EEF) für pflegebedürftige Heimbewohner.

Die einkommensabhängige Einzelförderung soll pflegebedürftige Heimbewohner davor bewahren, in die Sozialhilfe zu rutschen, weil die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim – quasi die Zimmermiete – zum Beispiel nach einer Gebäudesanierung stark steigen.

Dirk Kienscherf, Pflegeexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Kritik des Sozialverbandes und des Landesseniorenbeirats an der zusätzlichen finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, ist berechtigt. Hier wird eine Aufgabe, die eigentlich das Bundesland Hamburg schultern sollte, auf eine Gruppe von Menschen abgewälzt, die ohnehin schwer belastet sind.“ Pflegebedürftige müssten ihr Vermögen bis auf ein Taschengelb aufbrauchen. Ihre Angehörigen sind häufig selbst gerade in der Familienphase und hätten hohe Kosten für die Betreuung und Bildung ihrer Kinder, zugleich würde von ihnen erwarten, dass sie neben der Rentenversicherung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Nun würden sie zur Kostendeckung ihrer pflegebedürftigen Eltern herangezogen. Das wird viele sehr hart treffen.

Dazu Kienscherf: „Ich kann die Bestürzung der betroffenen 7350 Hamburgerinnen und Hamburger in den Pflegeheimen verstehen. Diese Menschen haben jetzt große Sorgen, weil ihre Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Kindern plötzlich deutlich ansteigen. Der Senat hat zu den konkreten Folgen und Auswirkungen seiner Kürzung bisher wenig gesagt.“

Die einkommensabhängige Einzelförderung sei nie ein Erbenschutzprogramm gewesen, sondern immer ein Schutzinstrument gegen Sozialhilfebedürftigkeit im Pflegefall. Der Bundesgesetzgeber habe sie den Ländern bei der Einführung der Pflegeversicherung bewusst mit auf den Weg gegeben, denn die profitieren seitdem durch hohe Einsparungen in ihren Sozialetats von dieser Reform.

Hintergrund:

2009 erhielten 7.359 Pflegeheimbewohner Leistungen der einkommensabhängigen Einzelförderung (EEF). Durchschnittlich lag der Zuschuss bei 403 Euro je Pflegebedürftigen und Monat. Diesen Betrag müssen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nun selbst aufbringen. Für viele wird dies den Weg in die Sozialhilfe bedeuten. Dadurch sinken allerdings die angestrebten Einsparungen der Sozialbehörde. Durch die nötige Überprüfung der finanziellen Situation der Angehörigen entstehen weitere Kosten der Bürokratie, die ebenfalls die Einsparungen mindern werden.

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