Senat betont: Weibliche Genitalverstümmelung ist illegal!

Der 6. Februar ist der Internationale Tag gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien. Senat stellt Schutzbrief vor, der auf Reisen über gesundheitliche Risiken sowie strafrechtliche Konsequenzen aufklärt.

Zwei Millionen Mädchen in über 70 Ländern sind jedes Jahr aufgrund traditioneller Praktiken davon bedroht, an ihren Genitalien beschnitten zu werden. Auch in Deutschland sind Mädchen betroffen, beispielsweise während eines Aufenthalts im Heimatland. Weibliche Genitalverstümmelung verstößt jedoch gegen deutsches und internationales Recht und wird in Deutschland bestraft, auch wenn der Tatort im Ausland liegt. Darauf weist der Schutzbrief hin, der nun erstmals in Deutschland verfügbar ist.

Betroffene Familien können, wenn sie auf Heimatbesuch sind, diesen Schutzbrief vorzeigen. Eltern soll damit ermöglicht werden, sich durch den Hinweis auf rechtlichen Folgen dem sozialen Druck im Heimatland zu entziehen und so die generationenübergreifende Kette von Traumatisierungen durch Genitalverstümmelung zu durchbrechen. Sie ist Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt an weltweit zwischen 85 und 115 Millionen Mädchen und Frauen und verursacht schlimmste körperliche und seelische Schäden, die bis zum Tod führen können.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Mädchen sollen behütet und beschützt vor jeglichem Missbrauch aufwachsen können. Mädchen zu beschneiden, ist eine Verletzung ihres Körpers und ihrer Rechte. Das wird in Deutschland bestraft. Mit dem Schutzbrief leisten wir einen Beitrag zur Prävention und Aufklärung im Herkunftsland, indem wir möglicherweise betroffenen Frauen und Mädchen dieses Statement an die Hand geben: So soll auch der soziale Druck, eine Beschneidung auszuführen, verringert werden.“

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Weibliche Genitalverstümmelung hat nichts mit Kultur, Tradition oder Religion zu tun, sie gehört zu den schwersten Formen von geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen an Mädchen und Frauen weltweit und verursacht schlimmste körperliche sowie seelische Schäden. Mit dem Schutzbrief klärt der Senat über gesundheitliche Risiken und strafrechtliche Konsequenzen auf.“

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Dieser Schutzbrief ist ein Schutzschild. Er klärt darüber auf, was geschieht, wenn der weibliche Körper auf diese Weise verstümmelt wird. Wir haben in Deutschland ein Gesetz, das diese Misshandlungen verbietet und wir bestrafen  hart. Mit dem handlichen Format passt er in jedes Reisegepäck. Betroffene können so in den entsprechenden Ländern deutlich machen, dass diese Tradition in Deutschland nicht geduldet wird und Konsequenzen nach sich zieht.“

Innensenator Andy Grote: „Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen von unbeschreiblicher Grausamkeit und verstößt gegen elementare Menschenrechte. Mit dem Schutzbrief setzen wir ein klares Signal: Eine solche Praxis wird nicht geduldet und konsequent verfolgt. Ziel unserer Bemühungen ist es, zu verhindern, dass in Deutschland lebende Mädchen Opfer einer solchen Gräueltat werden. Gemeinsam treten wir als Senat rigoros für das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Frauen und Mädchen ein.“

Gwladys Awo, Koordinatorin des Projektes „Aktiv gegen FGM“ des Kinderhilfswerks Plan International in Hamburg und Initiatorin des Schutzbriefes: „Weltweit sterben täglich Mädchen und Frauen an der Verstümmelung/Beschneidung ihrer Genitalien. Wir sind verpflichtet, unsere Töchter und Schwestern vor dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung aktiv zu schützen.“

An der Erstellung des Schutzbriefes nach niederländischem und britischem Vorbild haben sich neben der für Opferschutz zuständigen Sozialbehörde auch die Gesundheits-, die Justiz- und die Innenbehörde beteiligt. Die zuständigen Senatorinnen und Senatoren legten den Schutzbrief anlässlich des Internationalen Tages gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien am 6. Februar, der 2003 durch die UNO ausgerufen wurde, gemeinsam vor.

Der Schutzbrief steht nicht allein für sich. Er ist ein zusätzliches Instrument und ergänzt die  Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die Hamburg leistet, um bedrohte Mädchen wirksam zu schützen. Seit Jahren arbeitet Hamburg mit dem Runden Tisch „Weibliche Genitalverstümmelung“ an Maßnahmen, betroffene Familien bereits frühzeitig zu identifizieren, um eine drohende Genitalverstümmelung abwenden zu können.

Um eine möglichst breite Wirksamkeit zu entfalten, wird der Schutzbrief neben Deutsch zunächst in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Er steht ab dem 6. Februar als Download unter www.hamburg.de/opferschutz zur Verfügung und kann als Printversion unter publikationen@basfi.hamburg.de bestellt werden.

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