Senat beteiligt sich beim Lohndumping

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) darf keine Tarifverträge schließen, hat das Bundesarbeitsgericht am 14.12.2010 entschieden. Leiharbeiter, die nach solchen Tarifverträgen beschäftigt sind, arbeiten auch im Auftrag des Senats für die Freie und Hansestadt Hamburg.

Nach Einschätzung der Gewerkschaften können nach dem Urteil nun tausende Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nachträglich gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten einklagen. Weiterhin könnten die Sozialversicherungsträger nun über Jahre nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachfordern.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft Elisabeth Baum hatte bereits mit einer Anfrage (Drs. 19/7541) an den Senat erfragt, ob auch die Freie und Hansestadt Hamburg Leiharbeiter beschäftigt. Dabei hat sich ergeben, dass bei der Senatskanzlei von den 126 Aushilfen beim Veranstaltungsservice eine noch unbekannte Anzahl nach den tariflichen Bedingungen der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gemeinschaften“ beschäftigt worden ist.

Die Fraktion DIE LINKE hofft, dass auch der Senat als Arbeitgeber das deutliche Signal gehört hat, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen. Elisabeth Baum klärt die näheren Umstände des Lohndumpings in der Leiharbeit und in der Verantwortung des Senats gerade durch eine weitere Anfrage auf.

Sollten die beteiligten Zeitarbeitsfirmen nicht in der Lage sein, die möglicherweise hohen anfallenden Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zu leisten, so könnte auch der Senat als entleihende Firma zur Kasse gebeten werden. Wer sich aktiv am Lohndumping in der Leiharbeit beteiligt, muss nämlich von Gesetzes wegen für Sozialversicherungsbeiträge inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen aufkommen.

„Wir werden darauf achten, dass sich der noch amtierende Restsenat hier seiner Verantwortung keinesfalls entzieht“, erklärt Elisabeth Baum abschließend.

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