Schwarzer Freytag für den Wohnungsbau

WOHNEN.jpegGleich zweimal hatte Ankündigungssenator Freytag 2002 und 2003 vollmundig die Bereitstellung von Wohnungsbau- und Gewerbeflächen im Rahmen von sogenannten Sofortprogrammen versprochen. Jetzt ist er auf Nachfrage aber nicht in der Lage, zu sagen, was daraus geworden ist: Womöglich wieder einmal gar nichts?

WOHNEN.jpegIm Dezember 2002 und im Mai 2003 hatte der Senat in zwei Tranchen insgesamt 29 Wohnungsbau- und 19 Gewerbeflächen vorgestellt, die im Rahmen von „Sofortprogrammen für die wachsende Stadt“ vorrangig für eine Bebauung verfügbar gemacht werden sollten.

Fast vier Jahre später hat der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jan Quast, den Senat nun in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 18/5094) um Auskunft zum aktuellen Sachstand zu den Flächen der „Sofortprogramme“ gebeten. In der heute vorgelegten Antwort weigert sich der Senat nun aber, diesen Sachstand zu insgesamt 48 Flächen zu berichten – angeblich, weil die zuständige Behörde diesen zurzeit erst aufarbeite.

„Es ist schon sehr peinlich, dass der Senat nicht in der Lage ist, einen Sachstandsbericht zu Flächen zu geben, die zum Teil bereits vor fast vier Jahren in einem Sofortprogramm angekündigt worden sind“, kommentiert Quast die Verweigerung einer inhaltlichen Antwort durch den Senat. Dieser müsse doch gerade bei öffentlich präsentierten Sonderprogrammen für den Wohnungsbau und die Ansiedlung von Gewerbe ständig auf dem Laufenden sein, um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Tatsächlich habe der Senat aber offenbar den Überblick über die Flächenentwicklung verloren.

„Die Antwort des Senats belegt erneut, was von seinen Ankündigungen zur Belebung des Wohnungsbaus zu halten ist. Nicht umsonst ist die Nutzung städtischer Flächen für den Wohnungsbau von 3,5 Hektar im Jahr 2001 auf nur noch knapp über 1 Hektar im letzten Jahr dramatisch rückläufig“, kritisiert Quast.

Jan Quast: „Gleichwohl ist es nicht akzeptabel, dass der Senat nicht bereit ist, über den aktuellen Sachstand zu berichten. Denn hier geht es schließlich nicht um interne Meinungsbildungsprozesse des Senats, sondern um die Darstellung von Fakten.“ Der Abgeordnete hat sich deshalb in einem Schreiben an den Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft gewandt, damit dieser sein Recht auf die Beantwortung der Anfrage sicherstelle.

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