Schutzschirm für Geringverdiener und Krisenelterngeld hilft vielen Beschäftigten aus der Krise

Viele Unternehmen übernehmen jetzt Verantwortung für ihre Beschäftigten, nutzen Kurzarbeit, bieten Homeoffice an, ermöglichen unter Lohnfortzahlung die Kinderbetreuung. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass viele Unternehmen Beschäftigte zwingen, Arbeitsverträge zu schlechteren Bedingungen zu unterschreiben. Der DGB Nord warnt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eindringlich davor, solche Verträge zu unterschreiben.

„Spätere Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder auch Kurzarbeitergeld beziehen sich immer auf die zuletzt gezahlten Löhne. Den Beschäftigten gehen bei schlechteren Verträgen dann dauerhaft Leistungen verloren. Sie sollten nichts unterschreiben, ohne zuvor mit ihrer Gewerkschaft zu sprechen“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord.

Wichtig ist nun vor allem Verantwortung für seine Beschäftigten zu übernehmen, keine kurzfristigen Kündigungen auszusprechen und Lösungen zu entwickeln, die zu den Beschäftigten passen.

Schutzschirm für Geringverdiener

Außerdem muss der Staat auch weiter mutige Entscheidungen im Sinne der Beschäftigten treffen. „Angesichts der Corona-Krise brauchen wir Sonderregelungen für Geringverdienende bei der Kurzarbeit. Wenn nur 60 oder 67 Prozent des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ersetzt werden, bedeutet das für viele Beschäftigte erhebliche Einkommensverluste. Da muss schnell eine Auffanglösungen her, also ein Schutzschirm für Geringverdiener“, so Uwe Polkaehn.  

Krisenelterngeld

Außerdem müssen Eltern, die wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen, unterstützt werden. „Familien sind derzeit besonders belastet. Ihnen drohen wegen Schul- und Kitaschließungen erhebliche Einkommensausfälle. Hier braucht es eine schnelle Lösung, die Eltern und Unternehmen gleichermaßen hilft. Ein Krisenelterngeld wäre eine gute Lösung“, fordert Uwe Polkaehn.

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