Schummelei mit Sternen: Nicht das einzige Problem im Gastgewerbe

Gewerkschaft fordert Dehoga zum Handeln auf: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat laut einer aktuellen Mitteilung seit Herbst 2016 insgesamt 2034 schummelnde Hotelbetreiber erwischt, die auf ihren Internetseiten ohne gültige Zertifizierung mit Sternen für ihr Haus warben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) kam bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 9. bis 10. November 2017 in mehr als 1000 Fällen zum Verdacht der Mindestlohnunterschreitung. Auch die Missachtung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten wurde in Hotels und Gaststätten festgestellt. Die Gewerkschaften raten zu verstärkten Kontrollen der Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Schummelei mit den Hotel-Sternen zeigt erneut: Der Dehoga-Verband muss mehr tun, um die Qualität seiner Mitgliedsunternehmen, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu überprüfen. Daran haben auch immer mehr Gäste und Kunden ein großes Interesse. Die Arbeitszeiten in Hotels und Gaststätten müssen dem Gesetz und den Grundsätzen des Arbeitsschutzes entsprechen, ihre Dokumentation bildete schon immer die Basis von Löhnen und Urlaubsansprüchen. Der Verband sollte hier seine Mitglieder dringend überprüfen, beraten und nachschulen. Unsere Ausbildungsreporte belegen regelmäßig, dass Auszubildende als billige Arbeitskräfte missbraucht werden und sogar Minderjährige entgegen den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen Überstunden leisten müssen. Dehoga darf diese Auszubildenden nicht länger in gesetzeswidrigen Zuständen belassen. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping basieren, dürfen sich nicht mehr lohnen. Das ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Betrieben, die sich ordentlich verhalten. Auch in der Gastronomie hat die Arbeit ihre Würde und ihren Preis.“
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sei zuvorderst die Aufgabe der Unternehmen selbst, so der DGB-Vorsitzende. Gleichzeitig seien die Arbeitsschutzbehörden gefordert, im Hotel- und Gastgewerbe die Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren: „Die Industrie- und Handelskammern müssen die Qualität der Ausbildung viel stärker überwachen und ggf. die Ausbildereignung entziehen.“

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