Schulreform: Horte bleiben auf der Strecke

In der gemeinsamen Sitzung von Schul- und Familienausschuss wurde heute Abend deutlich: So akkribisch die Schulreform vorbereitet wurde, so halbgar sehen die Planungen für die künftige Nachmittagsbetreuung der Sechs- bis Zwölfjährigen aus. Zusammenfassend kann man feststellen: Die Horte bleiben auf der Strecke.

Gleich zwei Senatoren (genauer: Bürgermeisterin Goetsch, Senator Wersich) erschienen heute in der öffentlichen Ausschuss-Sitzung, um das Konzept für die Betreuung außerhalb des Unterrichts vorzustellen. Was sie da präsentierten, war starker Tobak:

– Der Landesrahmenvertrag soll für die Horte nicht mehr gelten, weil es die Horte, für die er vereinbart wurde, nicht mehr geben wird. Gleiches gilt in diesem Bereich für die Bildungsempfehlungen. Das müsste den Landeselternausschuss (LEA) auf die Barrikaden treiben; diese Kita-Elternvertretung hat jahrelang für die heute geltenden Regelungen gekämpft.

– Es soll 10.000 zusätzliche Plätze geben, nicht mehr. Dann wären es in ganz Hamburg etwa 28.000 Plätze für gut 75.000 Kinder, die Primarschulen besuchen. Auch auf mehrfache Nachfrage meinten die beiden Senatoren, dies werde reichen; einen größeren Bedarf gäbe es nicht.

– Die 10.000 Plätze sollen entstehen, ohne dass dafür eine zusätzliche Erzieherstelle geschaffen wird. Die Hortgruppen sollen dazu größer werden (25 Kinder „normal“, 20 in KESS 1 + 2 Gebieten). Massiv gesenkt werden soll der Leitungsstunden-Anteil. Beide Senatoren haben auch auf Nachfrage bestätigt, dass die versprochene Betreuungsausweitung völlig kostenneutral stattfinden soll. Dass dieser Punkt die Gewerkschaften auf die Barrikaden treiben wird, ist offensichtlich.

– Es soll keine selbständigen Horte mehr geben, sondern nur noch in direkter Kooperation mit Primarschulen. Dies wird in Stadtgebieten, in denen Horte heute nicht an Schulen angegliedert sind (oder eng mit diesen zusammenarbeiten), zu erheblichen Verwerfungen führen. Zudem nimmt es Kita-Trägern die Möglichkeit, ältere ErzieherInnen, die nicht mehr so gut Kinder tragen oder auf dem Boden herumkriechen können, sinnvoll einzusetzen.

– Ergänzt wird das Angebot durch 22 gebundene Ganztagsschulen (eine pro Region).

– Es wird keinen Hortanspruch bis 14 Jahre mehr geben, sondern nur noch bis zum Ende der Primarschule, also in der Regel 12 Jahre. Mit dem Ende der Primarschule stehen Kinder berufstätiger Eltern dann auf der Straße.

– Von Horten „fremdgenutzte“ Räume in Schulen sollen rückgeführt werden, also wieder für Unterricht zur Verfügung stehen. Die Hortgruppen sollen aber auch keine „Klassenräume, in denen vormittags Unterricht stattfindet“ nutzen, sondern nur Turnhallen, Musik-, Werkräume und dergleichen. Außerdem stehen 35 Mio Euro für Neubauten zur Verfügung; das wären dann durchschnittlich etwa 200.000 Euro pro Standort. Wie man dafür die benötigten Räume bauen soll, ist völlig unklar, zumal offenbar auch die zusätzlichen Bedarfe der neuen Ganztagsschulen (z.B. Speiseräume) damit abgedeckt werden sollen.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Hortregelung – ähnlich wie die gestrichene Kostenfreistellung der sogenannten Kann-Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind – ein Vehikel ist, um die Schulreform stolpern zu lassen.

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