Schulessen: Gibt es doch Zuschüsse?

Wir hatten berichtet: Während Kinder an Ganztagsschulen auf Antrag einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen können, gibt es diesen für Kinder an Halbtagsschulen nicht. Die Abgeordnete Carola Veit (SPD) hatte daraufhin eine Kleine Anfrage gestellt. Jetzt liegt die Antwort vor: Schulen, die in sozial benachteiligten Gebieten liegen, können immerhin einen Antrag stellen. Zahlen und Fakten kann der Senat indes nicht nennen – das Problem war offenbar dort bisher nicht bekannt.

Statt langer redaktioneller Versuche, hier einfach die Originaltexte: Zuerst die Kleine Anfrage von Varola Veit und Wilfried Buss, anschließend die Antwort des Senats.

Die Anfrage von Carola Veit und Wilfried Buss (SPD):

Kinder, die in Hamburg Ganztagsschulen besuchen und aus Familien stammen, die diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten auf begründeten Antrag einen Zuschuss von 2 EUR pro Tag für ein an der Schule angebotenes Mittagessen.

Auch an Schulen, die nicht Ganztagsschulen sind, gibt es ein Mittagessen-Angebot für Kinder, die – nach einer in der Regel sehr kurzen Mittagspause – am additiven Sprachförderunterricht teilnehmen. Die Kinder, die am additiven Sprachförderunterricht teilnehmen, sind häufig Kinder aus Familien, die Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen.

Auch ein solches Mittagessen kostet in der Regel zwischen zwei und drei Euro pro Mahlzeit und ist z.B. aus dem Hartz-IV-Regelsatz nicht zu bezahlen. Dieser Regelsatz beinhaltet bekanntlich 2,57 Euro pro Kind und Tag für die Verköstigung der Kinder. Da davon auch Frühstück, Schulbrot und Abendessen finanziert werden müssen, reicht das Geld für das angebotene Schulessen nicht aus.

Der erkannte Sprachförderbedarf wird an ein bis zwei Schultagen durch zusätzlichen Nachmittagsunterricht gedeckt.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat:

1. Wie viele Schulkinder erhalten zusätzlichen Sprachunterricht außerhalb der regelhaften Unterrichtszeit?

2. Wie viele dieser Kinder leben in Familien, die Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen?

3. Gibt es eine Unterstützung für diese Kinder für ein schulisches Mittagessen?

1) Wenn ja: Wo und wie kann diese Unterstützung beantragt werden?

2) Wenn nein: Warum nicht?

Beabsichtigt der Senat, eine solche Unterstützung zukünftig bereitzustel
len?

a) Wenn ja: In welcher Höhe und in welchem Haushaltstitel ist diese Unter
stützung berücksichtigt? Wie und wo kann sie beantragt werden?

b) Wie hoch schätzt der Senat den finanziellen Umfang einer solchen
Unterstützung für alle betroffenen Hamburger Schulkinder ein?

Die Antwort des Senats:

5. Dezember 2008
Antwort des Senats
auf die Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carola Veit und Wilfried Buss
– Drucksache 19/1662 –

Die Organisation des additiven Sprachförderunterrichts für Schülerinnen und Schüler liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule. Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf im vorschulischen Bildungsjahr erhalten vier Wochenstunden additiven Sprachförderunterricht, in der Regel verteilt auf zwei Nachmittage. In der Grundschule findet die Förderung in der Regel im Anschluss an den Vormittagsunterricht im erweiterten Zeitrahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule bis 13.30 Uhr statt. In den weiterführenden Schulen organisiert die Schule den Sprachförderunterricht im Rahmen ihrer Nachmittagsangebote.

Schulen in soziokulturell benachteiligter Lage können für eine Zwischenmahlzeit über den Schulverein bei der zuständigen Behörde Sondermittel beantragen. (Hervorhebung d. hh-heute.de)

Die Beantwortung der Fragen erfolgt teilweise auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg).
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Zu 1.:
Die Daten wurden von der zuständigen Behörde für das Schuljahr 2008/09 erstmalig erhoben; die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 2.:
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

Zu 3. bis 3.2:
Der Ernährungsanteil ist in der Regelleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Regelsatz nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) enthalten. Eine zusätzliche Leistung für schulisches Mittagessen ist im SGB II und SGB XII nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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