Schleswig-Holstein erhöht Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Der DGB Nord begrüßt die gestrige Ankündigung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, zum 1. Februar bei Auftragsvergaben des Landes die Höhe des Mindestlohns von derzeit 9,18 Euro auf 9,99 Euro anzuheben.

„Das nenne ich Vertragstreue. Der Norden setzt damit faire Maßstäbe, an denen sich sogar die Bundesländer des Südens werden messen lassen müssen. Mit dieser Anpassung schafft Schleswig-Holstein einen vorbildlichen bundesweiten Standard“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Wenn Beschäftigte von ihrem Lohn und später von ihrer Rente leben sollen, dann muss anständig gezahlt werden. Als Billiglohngebiet hat kein Bundesland eine Zukunft. Arbeitnehmer in Privat¬firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen so bezahlt werden, als würden die Ämter und öffentlichen Unternehmen diese Aufträge mit eigenen Arbeitskräften ausführen. Für uns heißt das: Auch künftig muss der Vergabe-Mindestlohn sich an der untersten Entgeltstufe des öffentlichen Dienstes orientieren. Equal Pay muss sein: Alles andere würde eine Zwei-Klassen-Welt schaffen und einen neuen Wettbewerb der Lohndrücker auslösen. Der neue Referenzwert heißt: 9,99 Euro.“ Vor drei Jahren war das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) vom Kieler Landtag verabschiedet worden.

„Der Lohntrend im Land geht nach oben, und das muss er auch“, so der DGB-Vorsitzende: „Einkommen bedeutet Teilhabe. Wer Menschen dauerhaft mit Niedriglohn abspeist, der gefährdet auch die Grundlagen der Demokratie. Und auch im Wettbewerb um Fachkräfte muss der Norden konkurrenzfähig bleiben. Attraktiv werden Firmen nur, wenn sie gute Arbeitsbedingungen bieten. Da gibt es besonders in der Gastronomie und Tourismusbranche einen riesigen Nachholbedarf. Und nur so entstehen auch auskömmliche Renten.“ Polkaehn riet den Arbeitgebern, ihre tariflosen Bereiche aufzulösen und zu fairen vertraglichen Abmachungen mit den Gewerkschaften zu kommen.

Auch unter der Überschrift der „Entbürokratisierung“ dürfe es kein Aufweichen des Mindestlohns geben, so der DGB-Vorsitzende: „Auch hier muss das Land mit guten Beispiel vorangehen, faire Standards rechtsverbindlich einfordern und den Erfolg dann kontrollieren.

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