Sammelklage gegen „Premiere“

photocaseFERNSEHTURM.jpegGegen den Bezahl-Fernsehsender Premiere hat die Verbraucherzentrale Hamburg beim Amtsgericht München eine Sammelklage eingereicht. Damit soll für 53 Ex-Abonnnenten zu Unrecht bezahlter Schadensersatz wegen angeblich nicht zurück geschickter Smartcards zurück gefordert werden.

Die Klage wurde am 25. Oktober 2006 eingereicht.

Wird ein Premiere-Vertrag gekündigt, muss – so steht es im Kleingedruckten – die Zugangskarte, die sogenannte Smartcard, an den Sender zurück geschickt werden. Doch gegenüber Ex-Kunden behauptete Premiere in vielen Fällen, die Briefe seien nicht angekommen. Folge: Premiere forderte Schadensersatz – zumeist rund 75 Euro pro Fall. Viele Ex-Kunden zahlten. Denn dass die Karte wirklich verschickt wurde, konnten sie oft nicht beweisen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg glaubte nicht an so viele Zufälle und daran, dass Briefe an einen einzigen Empfänger massenhaft auf dem Postweg verloren gegangen sein sollten. Die Verbraucherschützer riefen die Ex-Kunden per Internet – www.vzhh.de – dazu auf, ihre Erfahrungen zu schildern.

Das Echo war überwältigend. Binnen weniger Wochen bestätigten über 250 Kunden den Eindruck der Verbraucherzentrale. 150 von diesen haben an Eides Statt versichert, die Karte ordnungsgemäß verschickt zu haben. Dennoch seien sie aufgefordert worden, Schadensersatz zu zahlen.

Die Klage betrifft 53 Betroffene, die den Betrag auch tatsächlich bezahlt haben. Diese Verbraucher haben einen Anspruch auf Erstattung. „Weil kaum jemand wegen 75 Euro bei unsicherer Beweislage vor den Kadi zieht, haben wir uns die Ansprüche abtreten lassen und gebündelt“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. Mit der Klage wird ein Gesamtbetrag von rund 3.600 Euro gefordert.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale gilt eine Umkehr der Beweislast. Die Organisation will dem Gericht die 150 Erklärungen vorlegen und sich auf das Zeugnis der Post berufen, die die Möglichkeit eines solchen Briefschwunds bei einem Empfänger definitiv ausschließt. Wird Premiere zur Zahlung verurteilt, bekommen die Verbraucher ihr Geld zurück.

Zahlreiche Ansprüche von geringer Höhe zu bündeln und als eine Forderung gerichtlich geltend zu machen – das ist der Sinn der seit 2002 gesetzlich möglichen Abtretungsklage von Verbraucherzentralen. „Bislang konnten Verursacher von Streuschäden darauf vertrauen, dass Verbraucher wegen ein paar Euro die Gerichte nicht bemühen. Doch mit der Sammelklage kommen die Anbieter nicht mehr ungeschoren davon“, betont Hörmann.

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