„Richtig planen spart Millionen“

Rechnungshof Hamburg legt Jahresbericht 2015 vor

Fehlplanungen und mangelnde Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Verwaltung verursachen vermeidbare Ausgaben in Millionenhöhe. In seinem heute vorgelegten Jahresbericht 2015 veröffentlicht der Rechnungshof erneut diverse Einsparungs- und Verbesserungsvorschläge sowie weitere Feststellungen und Empfehlungen, die zum Teil bereits von den geprüften Stellen aufgegriffen worden sind:

Mängel bei Internationaler Gartenschau und Internationaler Bauausstellung


Bei den Baumaßnahmen für die Internationale Gartenschau (igs) und die Internationale Bauausstellung (IBA) zeigten sich etliche Mängel: Drei große Baumaßnahmen mit Baukosten von rund 14,3 Mio. Euro, 9,3 Mio. Euro und 17,7 Mio. wurden nicht ordnungsgemäß veranschlagt und zudem vorzeitig begonnen. Beim Ausbau des Aßmannkanals und der Rathauswettern, für die Kosten von knapp 13 Mio. Euro entstanden, wurde die angekündigte Kosten-Nutzen-Untersuchung nicht vorgenommen. Dass die ausgebauten Gewässer für die vorgesehene Barkassenanbindung genutzt werden, ist bis heute nicht erkennbar.

Grundsätze kostenstabilen Bauens einhalten


Bei der Sanierung der Bühnentechnik im Deutschen Schauspielhaus wurden 17 Mio. Euro veranschlagt, ohne dass die hierfür erforderlichen Bau- und Kostenunterlagen vorlagen bzw. beachtet wurden. Die prognostizierten Baukosten sind bereits auf 24,6 Mio. Euro angestiegen und liegen damit deutlich über den ehemals veranschlagten Kosten. Ihre endgültige Höhe ist nicht bekannt. Dies widerspricht den vom Rechnungshof geforderten und auch von Senat und Bürgerschaft anerkannten Grundsätzen kostenstabilen Bauens.

Wirtschaftlichkeit des Busbeschleunigungsprogramms konsequent prüfen


Die Stadt erwartet vom Busbeschleunigungsprogramm mit einem Mittelbedarf von 259 Mio. Euro deutliche Verbesserungen u. a. bei der Reisezeit. Die Prognosen zur Reisezeitverkürzung sind jedoch nicht nachvollziehbar hergeleitet. Zudem steht der Zeitungsverkauf durch Busfahrerinnen und Busfahrer im Widerspruch zu diesem Ziel, weil er mit Verlustzeiten verbunden ist. Vor der Entscheidung für konkrete Einzelmaßnahmen muss deren Aufwand und Nutzen in Variantenvergleichen bewertet werden, die auch eine Beibehaltung des Status quo einbeziehen müssen. Dies ist bislang lediglich für den Umbau eines Knotenpunktes (Siemersplatz) geschehen.

Verzinsung bei Hinterlegungen abschaffen


Sind zum Beispiel Haftkautionen oder Sicherheiten in zivilrechtlichen Verfahren zu stellen, können sie bei der Hinterlegungskasse hinterlegt werden. Das Hinterlegungsgesetz sieht bisher für diese Geldbeträge eine Verzinsung aus der Staatskasse vor. Allein im Jahr 2013 entstanden Zinsansprüche in Höhe von rund 600.000 Euro. Da Hinterlegungen überwiegend im privaten Interesse erfolgen, sollte die Verzinsung – wie in fast allen Bundesländern – abgeschafft werden. Die Behörde hat jetzt eine entsprechende Änderung des Hinterlegungsgesetzes in die Wege geleitet.

Vertragsgerechte Leistungserbringung in Kindertageseinrichtungen sicherstellen


Träger von Kindertageseinrichtungen erbringen ihre Leistungen nach einem von der Behörde und den Trägerorganisationen geschlossenen Landesrahmenvertrag. Dieser Vertrag erlaubt es den Trägern, bei vollem Kostenausgleich den Einsatz von Erziehern um bis zu 10 % zu reduzieren, ohne die Behörde hierüber informieren zu müssen. Die vertraglichen Vorgaben werden auch zum Teil nicht eingehalten. So wird eine von der Stadt finanzierte bessere Personalausstattung je Kind im Krippenbereich nicht immer vorgehalten. Teilweise werden anstelle der vorgesehenen Erzieherinnen und Erziehern geringer vergütete sog. „Zweitkräfte“ eingesetzt.

Im Rettungsdienst unnötige Kostentragung in Millionenhöhe beenden


Die Stadt unterhält einen öffentlichen Rettungsdienst bei der Feuerwehr, dessen Kosten sie über Gebühren erstattet erhält. Hierbei wurden pro Jahr Kosten in Höhe von 8,2 Mio. Euro für Rettungsdienstpersonal und knapp 5 Mio. Euro an Gemeinkostenzuschlägen nicht berücksichtigt. Weitere 3,7 Mio. Euro fielen der Stadt zur Last, weil die Personalbemessung seit 2004 nicht fortgeschrieben wurde. Die Hamburger Feuerwehr führt in Schenefeld Notfallrettung im Auftrag des Kreises Pinneberg durch. Die vereinbarte Erstattung lag in den geprüften Jahren 2011 bis 2013 um bis zu 45 % oder 540.000 Euro unter den hamburgischen Gebührensätzen.

Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Haushaltskennzahlen verbessern


Im neuen Haushaltswesen sind Kennzahlenwerte von zentraler Bedeutung um zu erkennen, ob der Einsatz von Haushaltsmitteln seinen Zweck erfüllt. 37 % der vom Rechnungshof stichprobenartig geprüften Angaben waren fehlerhaft. Der Inhalt der Kennzahlen war in der Hälfte der geprüften Fälle unklar und konnte einen falschen Eindruck vermitteln. So sinken beispielsweise „Zuschüsse pro Besucher“ von öffentlich geförderten Kultureinrichtungen, wenn die Besucherinnen und Besucher kommerzieller Veranstaltungen Dritter mitgezählt werden, obwohl diese nur die Räume der Einrichtungen nutzen.

Einhaltung der lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen sicherstellen


Die Stadt hat aufgrund fehlender Funktionalitäten der bislang eingesetzten Standardsoftware die Lohnsteuer nicht immer in voller Höhe von ihren Beschäftigten einbehalten. Nachforderungen aufgrund von Lohnsteueraußenprüfungen hat sie selbst übernommen und damit nicht nur Beschäftigte ungleich behandelt, sondern auch unnötig den Haushalt belastet. Die Stadt muss ebenso wie andere Arbeitgeber künftig einen ordnungsgemäßen Lohnsteuerabzug gewährleisten und dies auch organisatorisch sicherstellen.

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