Radio Hamburg verliert vor Gericht gegen ver.di und DJV

Das Arbeitsgericht Hamburg hat heute einen Unterlassungsantrag von Radio Hamburg gegen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und den Deutschen Journalisten-Verband Hamburg (DJV) zurückgewiesen. Der Sender wollte den beiden Gewerkschaften in einem Eilverfahren verbieten lassen, in der laufenden Tarifauseinandersetzung die Domain „www.wirsindradio.hamburg“ zu verwenden.

Lars Stubbe, ver.di-Gewerkschaftssekretär, und Stefan Endter, Hamburger DJV-Geschäftsführer: „Dass ausgerechnet ein erfolgreicher Radiosender, der für sich Pressefreiheit reklamiert, gewerkschaftlichen Forderungen nach Tarifgehältern mit gerichtlichen Schritten begegnet, ist sehr bedenklich. Radio Hamburg und seine Gesellschafter wären gut beraten, die berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach Tarifgehältern zu respektieren statt in Gerichtsverfahren und Gewinnspiele zu investieren.“

Der Hintergrund: Die Beschäftigten von Radio Hamburg fordern Tarifgehälter von dem Sender, der zu den erfolgreichsten Privatradios in Deutschland zählt. Ausweislich der Bilanzen hat Radio Hamburg von 2006 bis 2016 über 60 Millionen Euro verdient.

Die Geschäftsführung lehnt jedoch Tarifverhandlungen ab.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben daraufhin mit einem Video und einem Brief an die Gesellschafter von Radio Hamburg für ihr Anliegen geworben. Beides ist auf der Website www.wirsindradio.hamburg veröffentlicht worden. Für die Seite zeichnen ver.di und DJV verantwortlich.

Die Gesellschafter sind: Axel Springer SE, UFA Film- und Fernseh-GmbH, Heinrich Bauer Verlag KG, Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG, Morgenpost Verlag GmbH.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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