„Pünktlich oder Geld zurück!“

Die Fraktionen von SPD und Grünen setzen sich dafür ein, dass die Beantragung und Auszahlung der sogenannten HVV-Garantie vereinfacht wird. Mit der HVV-Garantie erhalten Fahrgäste eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, wenn diese aufgrund von Verspätungen im HVV mehr als 20 Minuten zu spät an ihr Ziel kommen.

Der Entschädigungsbetrag wird aktuell allerdings nur in bar gegen Vorlage der Fahrkarte und des ausgedruckten Auszahlungsbescheides an einer HVV-Servicestelle ausgezahlt. Zudem müssen die Personendaten in jedem Garantiefall neu in das Online-Formular eingetragen werden. Zukünftig sollen Entschädigungsbeträge bargeldlos ausgezahlt werden können. Das persönliche Erscheinen an einer HVV-Servicestelle und die wiederholte Eingabe von Kundendaten sollen darüber hinaus entfallen.

Dazu Ole Thorben Buschhüter, Verkehrsexperte und parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „‚Pünktlich oder Geld zurück!‘ ist eine starke Botschaft des HVV, die gerade mit Blick auf die immer noch zu häufigen Verspätungen vor allem bei der S-Bahn sehr zu begrüßen ist. Das derzeitige Verfahren zur Beantragung und Auszahlung der Entschädigung ist aber noch zu umständlich: Lange Wege zur HVV-Servicestelle, Wartezeiten und wiederholt nötige Eingaben von Personendaten machen das gut gemeinte Serviceangebot gerade für Vielfahrer zu einer gewissen Strapaze. Im digitalen Zeitalter muss es möglich sein, dass Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert die HVV-Garantie in Anspruch nehmen können. Dafür setzen wir uns ein, damit die HVV-Garantie ihrem Namen auch wirklich gerecht wird.“ 

Dazu Martin Bill, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bei Verspätung Geld zurück! Dieses Prinzip gilt mit der HVV-Garantie schon länger, und zwar deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Der HVV erstattet bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises. So weit, so gut. Das allerdings mehr als komplizierte Erstattungsverfahren möchten wir mit nun vereinfachen und kundenfreundlicher gestalten. Bislang wird die Entschädigung nur in bar gegen Vorlage der Fahrkarte und des Auszahlungsbescheides an einer HVV-Servicestelle ausbezahlt. Künftig soll die Erstattung online erfolgen und die Entschädigung direkt auf ein Konto überwiesen werden. Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern vor allem kundenfreundlich. Dieses Verfahren für die HVV-Garantie muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Hintergrund:

Mit der HVV-Garantie geht der HVV deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinaus, die nur eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent und erst im Fall von Verspätungen über 60 Minuten vorsehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.