PUA Protokoll-Affäre: Etappenziel erreicht

photocaseAKTEN1.jpegDas Verzögerungsmanöver der CDU wird die Arbeit des PUA „Protokoll-Affäre“ nicht behindern. Das ist das wesentliche Ergebnis der heutigen Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. Als Zeugen werden im Rahmen der Untersuchung nun unter anderem die Bürgermeister Eins und Zwei vorgeladen.

Die GAL-Fraktion zeigt sich zufrieden mit der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht über die Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des PUA Protokoll-Affäre. „Wir haben unser Ziel erreicht, dass wir bei der Aufarbeitung der Protokoll-Affäre durch dieses Verzögerungsmanöver nicht behindert werden“, sagt der GAL-Obmann im PUA Protokoll-Affäre Dr. Till Steffen.

Nach Bekannt werden der Protokoll-Affäre hatte die Opposition in der Bürgerschaft einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aufklären soll, wie es zu der Weitergabe von Protokollen des PUA Feuerbergstraße an den Senat kommen konnte. Die CDU hat daraufhin mit einem weiteren Beschluss den Untersuchungsgegenstand erweitert, um auch die Weitergabe an „Dritte“ untersuchen zu können.

Wer „Dritter“ sein soll, blieb bei der CDU im Ungefähren: Während zunächst auf angebliche Weitergaben von Protokollen an die Presse verwiesen wurde, wurde später vehement bestritten, dass Journalistinnen und Journalisten vernommen werden sollen. Jedenfalls konnte die CDU zu keinem Zeitpunkt einen konkreten Sachverhalt benennen, den sie untersuchen möchte. Steffen: „Das gesamte Vorgehen der CDU kann nur als Verzögerungstaktik gewertet werden.“

Die Ansicht der Opposition wurde auch in zwei von der Bürgerschaftskanzlei in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten bestätigt. Dennoch hielt die CDU an der Erweiterung fest. Deswegen wandten sich die Abgeordneten von GAL und SPD an das Hamburgische Verfassungsgericht mit dem Antrag, den Erweiterungsbeschluss für unzulässig zu erklären. Zusätzlich stellten GAL und SPD einen Eilantrag beim Verfassungsgericht. Dieser war darauf gerichtet, die Bürgerschaft zu verpflichten, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auf die Ausführung des Erweiterungsbeschlusses zu verzichten.

Im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung gaben die Vertreter der Bürgerschaft die Erklärung ab, dass auf eine Ausführung des Erweiterungsbeschlusses bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verzichtet wird. Jene Entscheidung wird voraussichtlich im Oktober ergehen. Steffen: „Bis dahin werden wir bereits mehrere Zeugen zur Protokoll-Affäre vernehmen können. Die CDU sollte die Sommerpause nutzen, um zu überlegen, ob sie den Erweiterungsbeschluss nicht einfach zurücknimmt. Es ist absurd, das Verfassungsgericht mit einem zusätzlichen Untersuchungsauftrag zu belasten, den nicht einmal die CDU selbst verstanden hat.“

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