Primarschule: Mehr Schüler bei der Planung

In den Regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSK), bei denen es um die Einführung der Primarschule geht, waren Schülerinnen und Schüler bisher stark unterrepräsentiert. Das soll sich künftig ändern – für die „zweite Runde“ kam die Schulbehörde den Schülervertretern jetzt entgegen.

Dazu eine Pressemitteilung:

Die schülerInnenkammer hamburg (skh) begrüßt die Entscheidung der Schulbehörde, zukünftig jeweils 2 SchülerInnen aus einer Schule an den RSK teilnehmen lassen zu dürfen. „Dieser Schritt zeigt, dass sich die Planungsgruppe Schulreform aufgeschlossen für unsere Anregungen verhält“, erklärt Frederic Rupprecht, Landesvorsitzender der schülerInnenkammer hamburg.

Bei einer gemeinsamen Evaluierung der ersten Runde der RSK mit den Vorsitzenden der Eltern- und Lehrerkammer sowie Herrn Rosenboom, dem Leiter des Amtes für Bildung und Herrn Dr. de Lorent, Leiter der Planungsgruppe Schulreform, stellte sich heraus, dass die SchülerInnen in den RSK deutlich unterrepräsentiert seien. „Dies liegt zum einen an der Hemmschwelle für Schülerinnen und Schüler bei solch‘ großen Veranstaltungen alleine aufzutreten und zum anderen daran, dass es keine repräsentativen SchülerInnenvertretung an den Grundschulen gibt“, so Frederic Rupprecht weiter. Als Reaktion darauf forderte die skh umgehend die Erweiterung der Schülervertretungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, „dass bei einem demokratischen Prozess auch alle Stimmen gleichmäßig gehört werden können.“

Die Erlaubnis, dass nun jeweils zwei SchülerInnen einer Schule an den RSK teilnehmen dürfen, entspricht in keiner Hinsicht einer „Manipulation“ wie es Herr Dr. Scheuerl unterstellt. Durch diese notwendige Maßnahme wird weder das „Machtgefüge innerhalb der RSK“ verändert, noch undemokratisch in den Prozess eingegriffen. „Herr Dr. Scheuerls Unterstellungen sind haltlos, da sich durch die Maßnahme nur eine gleichmäßige Vertreterzahl im Vergleich zu den Eltern- und Lehrervertretern einstellt. Darüber hinaus basiert seine Kampagne auf Unwissenheit“, setzt Frederic Rupprecht entgegen. „Es wird dabei bleiben, dass dennoch nur eine Schülerin bzw. ein Schüler der Schule letztendlich stimmberechtigt ist“, ergänzt Daniel Völkoi, Mitglied im Vorstand der skh.

„Wir müssen nun der zweiten Runde entgegenblicken und letztendlich alle an einem Strang ziehen, sodass eine Schulreform gelingen kann!“

Die schülerInnenkammer hamburg ist das verfassungsrechtlich höchste Schülervertretungsgremium der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie repräsentiert Hamburgs SchülerInnenschaft und berät die Schulbehörde bei allen, das Schulwesen betreffenden Entscheidungen.

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