Polizisten besser kennzeichnen?

Morgen befasst sich der Innenausschuss der Bürgerschaft mit einem Antrag der Linksfraktion: Es geht darum, die Kennzeichnungspflicht von Polizisten gesetzlich zu regeln. Sie ist seit Jahrzehnten umkämpft und umstritten, sehr viele neue Argumente dürfte es nicht geben – aber eine Fraktion in einer neuen Rolle. Spannend, wie die GAL sich verhalten wird.

Eigentlich sind die Positionen klar.

Weil Polizisten Menschen sind, verhalten sie sich eben auch wie Menschen: Meistens menschlich, in Ausnahmesituationen aber auch manchmal überzogen, gewalttätig, gemein. Wer sich später mit Hilfe der Gerichte dagegen wehren will, weiß regelmäßig nicht, gegen wen er vorgehen soll – irgendwie sehen Uniformierte alle ähnlich aus, zumal bei einer Demo, wo sie auch noch mit Schutzkleidung vermummt sind. Deshalb, so die Argumentation, müssen sie klar erkennbare Kennzeichen tragen.

Die andere Seite: Weil es unter Demonstranten oft Gewalttäter gibt, deren Zorn sich im Laufe der Auseinandersetzung oft nicht mehr gegen das eigentliche, nicht erreichbare Ziel, sondern den nahen Gegner (das „Bullenschwein“) richtet, sind Polizisten besonders gefährdet. Trügen sie sichtbar Namensschilder und wären für jedermann zu identifizieren, könnte es passieren, dass sie (oder ihre Familie, ihr Zuhause, ihr Auto, …) außerhalb des Einsatzes dafür büßen müssen, dass sie im Dienst das Recht verteidigt haben.

Weil beides richtig ist, ist es so schwierig, einen gangbaren Weg zu finden. Wünschen wir also den Abgeordneten Weisheit und Weitsicht!

Die öffentliche Sitzung findet statt
am Donnerstag, dem 19.2.2009,
um 17.00 Uhr im Victoria-Haus,
Schmiedestr. 2, 20095 Hamburg,
III. Etage, Sitzungssaal 1.

Den Gesetzentwurf, der Grundlage der Diskussion ist, können Sie hier herunterladen (PDF).

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