Noch ein schwarzgrüner Runder Tisch

Für Kinder ab sechs ist die Sache geregelt – sie können auch ohne Aufenthaltspapiere die Schule besuchen. Aber für den Kita-Besuch fehlen noch Lösungen. Schwarzgrün, eigentlich frisch geschieden, will mit seiner Ausschussmehrheit noch einen „runden Tisch“ im Februar einberufen, um nach einer Lösung für den Kitabereich zu sorgen. Die SPD sagt: „DieLösungen sind bereits klar, wir können sie sofort beschließen!“

Das sagen GAL und SPD:

Blömeke (GAL): „Runder Tisch soll Lösungen entwickeln“

In der heutigen Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses der Bürgerschaft fordern die Fraktionen von GAL und CDU den Senat auf, noch in dieser Wahlperiode einen Runden Tisch zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung für Kinder ohne Papiere auf den Weg zu bringen.

Dazu erklärt Christiane Blömeke, die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Auch Kinder ohne Papiere haben ein Recht auf frühkindliche Bildung und Förderung. Es gibt aber keine einfachen Antworten auf die Frage, wie die bestehenden Ansprüche eingelöst werden können, ohne die Anonymität der betroffenen Familien zu verletzen. Deshalb fordern wir den Senat heute auf, noch in dieser Legislatur einen Runden Tisch ins Leben zu rufen, um gemeinsam mit Kita-Trägern und Flüchtlingsorganisationen praxistaugliche Vorschläge für die Förderung dieser Kinder zu entwickeln. Damit haben wir im Schulbereich schon gute Erfahrungen gemacht.“

Die grüne Abgeordnete hält es dabei für wichtig, dass Kinder ohne Papiere gegenüber anderen Kindern in der Stadt nicht privilegiert werden. Blömeke erklärt: „Deshalb soll der Runde Tisch auch prüfen, wie die Eltern an den Kosten der Betreuung angemessen beteiligt werden können.“

Veit (SPD): „Lösungen statt runder Tische“

Die SPD-Familienexpertin Carola Veit hat den Vorschlag von CDU und GAL als „nicht lösungsorientiert“ bezeichnet, zum 15. Februar einen Runden Tisch einzurichten, der Lösungen für den Kita-Besuch von Kindern ohne Aufenthaltstitel finden soll. „Wir haben für den Schulbesuch dieser Kinder praktikable Lösungen entwickelt. Im Prinzip können diese Lösungen auch für den Kita-Besuch von Kindern ohne Aufenthaltstitel gelten – ohne dass noch mehr Zeit vergeht“, sagte Veit.

„Ein runder Tisch hilft den betroffenen Kindern nicht“, kritisierte Veit. Mit einer Rechtsverordnung könne jetzt schon erreicht werden, dass für Kinder ohne Aufenthaltsstatus statt der Fachämter in den Bezirken die jeweilige Kita als Anlaufstelle zum Zugang zu einem Betreuungsplatz gilt. „Senator Wersich hat es in mehreren Jahren nicht geschafft, dieses Thema zu klären. Das schwarz-grüne Petitum ist auch vor diesem Hintergrund mehr als eine Überraschung“, so Veit.

Hintergrund: Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss hatte zuvor am 18.11.2010 eine Sachverständigenanhörung zum Thema „Frühkindliche Bildung ohne Aufenthaltsstatus ermöglichen durchgeführt – auf Basis eines Antrags der SPD-Fraktion (Drs. 19/5805) als auch eines Antrags der Fraktion die Linke (Drs. 19/5518). Heute fand die Senatsanhörung zu diesem Thema statt.

Das Diakonische Werk Hamburg hat Ende 2009 zusammen mit der Nordelbischen Kirche und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine Studie zur Lebenssituation von Menschen ohne Papiere vorgelegt. Damit gibt es zum ersten Mal eine seriöse Schätzung der Anzahl von Menschen ohne Papiere in Hamburg: Von den geschätzten 6000 bis 22.000 Menschen ohne Papiere in Hamburg sind etwa 30 Prozent Jugendliche, und immerhin 8 Prozent sind Kinder im schulfähigen Alter. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben für die Studie spezifische Problemlagen untersucht, unter anderem den Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung. Die Studie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Beantragung eines Kita-Gutscheins für Familien ohne Papiere unter Wahrung ihrer Anonymität nicht möglich ist, da dafür die Vorlage einer Meldebestätigung, der Geburtsurkunde sowie entsprechender Arbeits- und Einkommensnachweise erforderlich wäre. Den betroffenen Familien bliebe die Möglichkeit, die Kosten für einen Kita-Platz oder die Betreuung bei einer Tagesmutter im Rahmen des Gutscheinsystems als Selbstzahler voll zu finanzieren bzw. die Betreuung privat zu organisieren. Wenn der illegale Aufenthalt eines Kindes in Kindertageseinrichtung bekannt wird, bestehe in Hamburg jedoch keine Pflicht zur Meldung an die Ausländerbehörde. Mitte November 2010 hat sich der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit diesen Fragestellungen befasst. Die Sachverständigen hatten in der Anhörung die Einrichtung eines Runden Tisches empfohlen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.