NGG begrüßt Gesetz zur Fracking-Regulierung

Das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ hat den am Freitag vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Regulierung des Einsatzes der umstrittenen Fracking-Technologie als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt.

Die neuen Vorgaben würden gegenüber der bisherigen Rechtslage zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes der Wasserressourcen führen. Hierfür hatte sich das „Bündnis zum Schutz von Wasser“, das 2013 von Wasserversorgern und Verbänden der Getränkewirtschaft gegründet worden war, immer wieder eingesetzt. Die Initiative kündigt an, das weitere Gesetzgebungsverfahren sowie die konkrete Umsetzung der Regelungen in der Praxis aufmerksam zu verfolgen und weiterhin auf einen effektiven Schutz aller Wasservorkommen zu drängen.

Nach dem neuen Gesetz sind ein Verbot für Fracking in bestimmten Gesteinsarten wie Schiefer- oder Kohleflözgestein bis Ende 2021 und ein Ländervorbehalt bei der Standortfindung für maximal vier Erprobungsvorhaben vorgesehen. Damit besteht für die Länder die Möglichkeit des gänzlichen Verbots von Fracking in solchen Gesteinen. Für die Erschließung von Lagerstätten in anderen Gesteinsarten wie etwa Sandstein oder Kalkstein ist die Anwendung der Fracking-Technologie nach dem neuen Gesetz grundsätzlich genehmigungsfähig. Jedoch besteht auch hier ein ausdrückliches Verbot in Bereichen von Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten für die öffentliche Wasserversorgung sowie in Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser für die Herstellung von Lebensmitteln bzw. Getränken.

„Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die wirtschaftliche Basis aller Brauereien, Mineralbrunnen, Getränkebetriebe, Getränkehändler und Heilbäder. Deshalb ist es ein wichtiger und notwendiger Schritt, dass die Auflagen für Fracking-Maßnahmen für die Energiekonzerne künftig deutlich verschärft werden sollen. Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das geplante Gesetz nicht nur die öffentliche Wasserversorgung, sondern auch alle Brunnen der Lebensmittelwirtschaft vor Fracking schützt. Union und SPD haben unseren Bedenken Rechnung getragen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheiden-den Stellen verbessert. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die erreichte Vereinbarung darf jetzt nicht verwässert werden, sondern muss konsequent umgesetzt und präzisiert werden“, erklärte das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ am Freitag in Berlin. Gleichzeitig appellierte das Bündnis an die Bundesländer, alle im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten für ein Fracking-Verbot auch tatsächlich auszuschöpfen: „Der Schutz von Mensch, Umwelt und Natur muss immer Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen.“

Auch wenn der erzielte Kompromiss insgesamt eine Verbesserung der derzeitigen Rechtslage bringe, bleibe er jedoch an einigen Stellen hinter den Erwartungen zurück. So standen ursprünglich wesentlich strengere Regeln für den Umgang mit Lagerstättenwasser zur Diskussion. Bei Fracking-Maßnahmen zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und Metallen, wie es sie als Pilotprojekte im Grenzbereich von Deutschland zu Polen gibt, greife das Gesetz nicht. Auch seien weiterhin Anpassungen im Bergrecht erforderlich. „Es ist bedauerlich, dass einige Anliegen bisher politisch nicht durchsetzbar waren. Ein wirklich umfassender Wasserschutz ist nur möglich, wenn sämtliche Risiken ausreichend berücksichtigt werden, was die jetzt gefundene gesetzliche Regelung noch nicht in allen Punkten sicherstellt“, er-klärt das Bündnis.

Hintergrund:

Das 2013 gegründete „Bündnis zum Schutz von Wasser“ setzt sich für den umfassenden Schutz der lebensnotwendigen Ressource Wasser und gegen nachteilige Auswirkungen der Fracking‐Technologie ein. In dem Bündnis zusammengeschlossen haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr, die GELSENWASSER AG, der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, der Deutsche Brauer-Bund, der Deutsche Heilbäder-verband, die Gewerkschaft Nahrung‐Genuss‐Gaststätten, der Verband der Deutschen Fruchtsaft‐Industrie, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der Verband Private Brauerei-en Deutschland und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke.

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